Bis wann muss ich den An­trag auf Be­frei­ung vom An­schluss- und Be­nut­zungs­zwang stel­len?

Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist innerhalb eines Monats nach Aufforderung zum Anschluss an die Fernwärmeversorgungsanlagen schriftlich bei der Stadt Bad Salzuflen zu beantragen und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu begründen.

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.