Be­steht für mein Grund­stück der An­schluss- und Be­nut­zungs­zwang?

Mehre Voraussetzung müssen erfüllt werden, damit für Ihr Grundstück ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht:

1. Sie sind Eigentümer*in eines Grundstücks im Versorgungsgebiet der Fernwärmesatzung.

2. Das Grundstück ist durch eine Straße (Weg, Platz) erschlossen in der sich eine betriebsbereite Fernwärmeleitung befindet.

3. Auf dem Grundstück wird Wärme für Raumheizung, Warmwasser oder sonstige Niedertemperaturzwecke verbraucht.

Alle Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht.

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.