Besteht für mein Grundstück der Anschluss- und Benutzungszwang?
Mehre Voraussetzung müssen erfüllt werden, damit für Ihr Grundstück ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht:
1. Sie sind Eigentümer*in eines Grundstücks im Versorgungsgebiet der Fernwärmesatzung.
2. Das Grundstück ist durch eine Straße (Weg, Platz) erschlossen in der sich eine betriebsbereite Fernwärmeleitung befindet.
3. Auf dem Grundstück wird Wärme für Raumheizung, Warmwasser oder sonstige Niedertemperaturzwecke verbraucht.
Alle Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht.