Eiche in Bad Salzuflen, © Jan Voth

Baum­schutz

in Bad Salzuflen

Die Baumerhaltungsrichtlinie stellt eine Erweiterung des Baumschutzes in Bad Salzuflen dar.

Angesichts der Klimaveränderungen ist die Bedeutung einer nachhaltigen und diversitätsfördernden Gestaltung von öffentlichen und privaten Grünflächen groß. Bäume nehmen hier eine wichtige Rolle ein und erfüllen vielfältige ökologische Funktionen. Durch den Erhalt von Bäumen und die gezielte Neuanpflanzungen von Bäumen sowie von einheimischen und insektenfreundlichen Pflanzen und Gehölzen, kann eine nachhaltige Nutzung von nicht bebauten Flächen erreicht werden. Die Baumerhaltungsrichtlinie setzt sich deshalb zum Ziel, alle Bäume auf städtischen Flächen mit einem Stammumfang von 80 cm zu erhalten oder, sofern eine Fällung unabweisbar ist, Ersatzpflanzungen vorzusehen. Des Weiteren verlangt die Richtlinie einen Schutz der Bäume bei Baustellen. Für die privaten Flächen wird eine formlose Anzeigepflicht bei Baumfällungen eingeführt. Bürger*innen sollen durch eine umfangreiche und qualifizierte Beratung ermutigt werden, vorhandene Bäume zu erhalten, zu pflegen sowie neue Bäume zu pflanzen.

Die Bestimmungen der Baumerhaltungsrichtlinie gelten für alle Flächen im Besitz der Stadt Bad Salzuflen. Darüber hinaus haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer öffentlicher oder privater Flächen in Bad Salzuflen freiwillig die Möglichkeit, durch die Abgabe einer schriftlichen Erklärung dem Geltungsbereich der Baumerhaltungsrichtlinie beizutreten.

Von der Baumerhaltungsrichtlinie unberührt bleiben die spezielleren rechtlichen Instrumente zum Schutz der Bäume, die bereits auf Bundes- und Landesebene sowie auf Kreisebene festgeschrieben sind. So sind zum Beispiel die gesetzlichen Schnittzeitverbote vom 1. März bis zum 30. September und die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des §39 Bundesnaturschutzgesetz bei allen Fällarbeiten zu beachten.

Anzeige von Fällungen

Jede Fällung eines Baumes mit einem Stammumfang von 80 cm oder größer (gemessen in 1 m Höhe über dem Boden) muss unter der Angabe des Grundes für die Fällung angezeigt werden. Die Anzeige erfolgt formlos per E-Mail an baumfaellungen@bad-salzuflen.de. Im Rahmen der Anzeige wird auch die Übereinstimmung der Fällung mit anderen Rechtsgebieten des Baumschutzes überprüft. Bitte warten Sie daher mit der Fällung des betroffenen Baumes bis Sie eine Rückmeldung von uns erhalten haben.

Beratung zum Thema Baumschutz

Mit der Einrichtung einer Beratungsstelle gibt es ab sofort die Möglichkeit, sich kostenlos und rechtlich unverbindlich zum Thema Baumschutz beraten zu lassen. Alle Bürger*innen sind herzlich dazu eingeladen, das Angebot auszuprobieren. Die Kontaktdaten der Beratungsstelle sind im unteren Bereich der Webseite aufgeführt.

Sie können sich jederzeit kostenlos beim Umweltzentrum Heerser Mühle zum Thema Baumschutz beraten lassen.

Anschrift
Umweltzentrum Heerser Mühle
Heerser Mühle 1
32107 Bad Salz­uflen

Servicezeiten
Mo und Di 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Kontakt
baumschutz@bad-salzuflen.de
+49 5222 795959

Mitglied werden

Eigentümer öffentlicher oder größerer privater Flächen haben die Möglichkeit, dem Geltungsbereich der Baumerhaltungsrichtlinie durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung beizutreten. Mit dem Beitritt verpflichten sich die Mitglieder freiwillig, weitere Bestimmungen zum Schutz von Bäumen in Bad Salzuflen zu beachten. Alle Bestimmungen im Detail sind der Baumerhaltungsrichtlinie zu entnehmen, die auf dieser Seite zum Download bereit steht.

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Baumerhaltungsrichtlinie
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Kontakt

Stadt Bad Salzuflen | Stadtentwicklung und Umwelt
Verwaltungsgebäude Ecke Hoffmannstraße
Rudolph-Brandes-Allee 14
32105 Bad Salzuflen
Herr Jan Philipp Feldmeier
1. OG | Raum 1.10

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.