Alt­öl

Altöl

Altöl ist gemäß dem Abfallgesetz vorrangig beim Händler abzugeben. Das bedeutet, dass Sie Ihr Altöl direkt an den Verkaufsort zurückbringen sollten, wo Sie das Öl ursprünglich gekauft haben. Die Händler sind verpflichtet, Altöl kostenlos entgegenzunehmen.

durch die Arbeiten am Treppenturm des Rathauses und die einhergehenden Einschränkungen ist die Befahrbarkeit des Parkplatzes am Rathaus sowie der Straße „Am Rathaus“ nur eingeschränkt gewährleistet.

Bitte planen Sie für Ihre Anreise zum Rathaus mehr Zeit ein und nutzen Sie nach Möglichkeit alternative Parkmöglichkeiten in der Umgebung.


Wir danken für Ihr Verständnis!