Vier Fahnen hängen an Fahnenmasten im Wind vor dem Rathaus der Stadt. Die Fahnen haben die Aufschriften - Bad Salzuflen...ich fühl mich wohl - und - Herzlich Willkommen - , © Stadt Bad Salzuflen

Be­flag­gung

Das Rathaus der Stadt Bad Salzuflen wird als öffentliches Gebäude an regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Grundsätzlich werden die Flaggen des Bundes, des Landes und der Stadt Bad Salzuflen gehisst. Zu bestimmten Anlässen ist zusätzlich die Europaflagge zu hissen. Die Flaggenmasten befinden sich vor dem Rathaus auf der Seite der Rudolph-Brandes-Allee.

 

Regelmäßige Beflaggungstage

  • 27. Januar (Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus)
  • 1. Mai (Tag des Friedens und der Völkerversöhnung)
  • 9. Mai (Europatag)
  • 23. Mai (Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 1949)
  • 17. Juni (Jahrestag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR 1953)
  • 20. Juli (Jahrestag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus)
  • 23. August (Tag zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen)
  • 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
  • Zweiter Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag)
  • Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag werden die Flaggen mit einem Trauerflor versehen.

 

Beflaggung zu besonderen Anlässen

Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben. Dazu zählt zum Beispiel die Beflaggung in bestimmten Trauerfällen.

Bei Anlässen von lokaler Bedeutung kann der örtliche Bürgermeister eine Beflaggung anordnen.