Solequelle vor dem Kurgastzentrum, © Stadt Bad Salzuflen / M. Adamski

Heil­quel­len­schutz

Bezirksregierung erlässt neue Heilquellenschutzgebietsverordnung

Amtsblatt 31, 208. Jahrgang vom 31.07.2023

Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaft oder, der Erfahrung nach, geeignet sind Heilzwecken zu dienen.

Im Interesse des Heilquellenschutzes erlässt die Bezirksregierung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsbereich der staatlich anerkannten Gustav-Horstmann-Sprudel, Leopoldsprudel, Losequelle, Neubrunnen und Paulinenquelle zu Gunsten der Staatsbad Salzuflen GmbH und ihrer Rechtsnachfolger die Heilquellenschutzgebietsverordnung für die Heilquellen auf dem Gebiet der Stadt Bad Salzuflen. Die Verordnung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft und ist auf 40 Jahre befristet.

Für Entscheidungen aufgrund der Heilquellenschutzgebietsverordnung ist grundsätzlich der Kreis Lippe bzw. Kreis Herford zuständig. Soweit Anlagen nach Anhang I der Zuständigkeitsordnung Umweltschutz unmittelbar betroffen sind, ist die Bezirksregierung Detmold die zuständige Behörde.

Externer Link:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-1/dezernat-12/amtsblaetter-regierungsbezirk-detmold-6


sämtliche Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen bleiben am kommenden Donnerstag (23. Januar 2025), in der Zeit von 8 bis 13 Uhr, geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bad Salzuflen führen an diesem Tag eine Personalversammlung durch. Gleiches gilt an diesem Vormittag für den Bürgerservice, das Standesamt, die Sozialverwaltung, das Seniorenbüro, die Stadtbücherei, das städtische Archiv sowie die Tourist-Information im Kurgastzentrum und die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen, wobei die Durchführung der VHS-Kurse gewährleistet ist. Die Dienststellen mit Öffnungszeiten sind ab 13 Uhr wieder erreichbar.

Das städtische Jugendamt ist für die Dauer der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 95 22 94 zu kontaktieren.