Solequelle vor dem Kurgastzentrum, © Stadt Bad Salzuflen / M. Adamski

Heil­quel­len­schutz

Bezirksregierung erlässt neue Heilquellenschutzgebietsverordnung

Amtsblatt 31, 208. Jahrgang vom 31.07.2023

Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaft oder, der Erfahrung nach, geeignet sind Heilzwecken zu dienen.

Im Interesse des Heilquellenschutzes erlässt die Bezirksregierung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsbereich der staatlich anerkannten Gustav-Horstmann-Sprudel, Leopoldsprudel, Losequelle, Neubrunnen und Paulinenquelle zu Gunsten der Staatsbad Salzuflen GmbH und ihrer Rechtsnachfolger die Heilquellenschutzgebietsverordnung für die Heilquellen auf dem Gebiet der Stadt Bad Salzuflen. Die Verordnung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft und ist auf 40 Jahre befristet.

Für Entscheidungen aufgrund der Heilquellenschutzgebietsverordnung ist grundsätzlich der Kreis Lippe bzw. Kreis Herford zuständig. Soweit Anlagen nach Anhang I der Zuständigkeitsordnung Umweltschutz unmittelbar betroffen sind, ist die Bezirksregierung Detmold die zuständige Behörde.

Externer Link:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-1/dezernat-12/amtsblaetter-regierungsbezirk-detmold-6

die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

Ihre Stadt Bad Salzuflen