
Gleichstellungsstelle
Gleichberechtigung für Frauen und MädchenDas Grundgesetz sagt in Artikel 3 Absatz 2:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Nach Paragraph 5 Absatz 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist in Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sowie kreisfreien Städten eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsstelle soll zur Umsetzung des Verfassungsauftrages in die Praxis beitragen. In Bad Salzuflen gibt es die Gleichstellungsstelle auf Beschluss des Rates seit 1987.