Förderung für Kleinprojekte in der LEADER-Region
Antragstellung ab sofort bis 17. April möglichAb sofort haben die Menschen in der LEADER-Region "Verein(t) - regional.gesund.digital" mit dem sogenannten "Regionalbudget" die Möglichkeit, von einem weiteren Förderangebot zu profitieren. Bis zum 17. April können Anträge für Kleinprojekte gestellt werden. Die Beantragung und Abwicklung ist im Vergleich zu herkömmlichen LEADER-Projekten vereinfacht.
Das Regionalbudget für Kleinprojekte richtet sich insbesondere an kleinere Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise Bänke, Sitzgruppen, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze oder die Ausstattung für Museen und Dorfgemeinschaftshäuser.
Bis zu 80 % der Gesamtkosten pro Einzelprojekt können beantragt werden, wobei die maximal förderfähigen Kosten 20.000 Euro betragen. Die Projekte sollten für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Privatwirtschaftliche Projekte können leider nicht gefördert werden. Zu beachten ist, dass Projekte in den Innenstadtbereichen von Bad Salzuflen und Herford von der Förderung ausgeschlossen sind.
Für Kleinprojekte aus diesem Programm sind keine umfangreichen Antragsformulare erforderlich. Es genügt zunächst die Einreichung eines einseitigen Projektkonzepts mit den wichtigsten Informationen sowie einer Kostenkalkulation mit Angeboten.
Interessierte haben bis zum 17. April 2024 die Möglichkeit, ihre Anträge ans LEADER-Regionalmanagement zu senden. Die Entscheidung über die Projektauswahl wird voraussichtlich im Mai 2024 im Entscheidungsgremium der LEADER-Region getroffen. Die Durchführung der bewilligten Projekte kann dann voraussichtlich ab Juni beginnen und muss bis Ende November 2024 abgeschlossen sein.
Interessierte können sich auch ab sofort bei Alexander Jägers vom LEADER-Regionalmanagement melden, um das Projektkonzept sowie ein Factsheet zum Förderprogramm anzufordern. Telefonisch unter 0178-4554509 (projaegt gmbh) oder per E-Mail unter a.jaegers@leader-vereint.de.
Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Fördermittel durch das Land NRW. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.