Ich brau­che Hil­fe: Muss ich mich an­mel­den oder re­gis­trie­ren?

Um einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis zu erhalten ist eine Registrierung durch die Ausländerbehörde des Kreises Lippe notwendig. Bitte füllen Sie dazu den anliegenden Datenerfassungsbogen aus, auch wenn Sie keine finanziellen Hilfen beantragen wollen. Den ausgefüllten Bogen geben Sie bitte im Rathaus ab (Rathaus, Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen oder per E-Mail an soziales@bad-salzuflen.de). Wir vereinbaren für Sie einen schnellstmöglichen Termin bei der Ausländerbehörde in Detmold.

Alternativ können Sie dort auch selber einen Termin vereinbaren. Informationen zur Terminvereinbarung erhalten Sie hier.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die einwohnermelderechtliche Anmeldung. Erst mit dieser Anmeldung kann nach Auskunft der Ausländerbehörde Ihnen der Aufenthaltstitel ausgehändigt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgerservice des Rathauses unter 05222 952-444 oder online.

Zudem finden Sie hier auch weitere Informationen über Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz nach §24 Abs. 7 AufenthG.

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Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine Datenerfassung
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Informationen über Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz nach §24 Abs. 7 AufenthG Deutsch
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Informationen über Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz nach §24 Abs. 7 AufenthG Ukrainisch
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Informationen über Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz nach §24 Abs. 7 AufenthG Englisch
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