Beispilegrafik für eine Grundstücksentwässerungssystem, © Funke Kunststoffe GmbH

Grund­stücks­ent­wäs­se­rung

Regelungen, Bestandspläne und Gebühren

Die Grundstücksentwässerung ist ein Überbegriff für die fachgerechte Ableitung von Abwasser auf Grundstücken. Sie besteht aus der Schmutzwasserentwässerung sowie der Oberflächenentwässerung, welches in die öffentliche Kanalisation über einen oder mehrere Kontrollschächte eingeleitet wird. Art und Weise der Entwässerung richtet sich dabei nach dem Entwässerungssystem (Trenn-, Misch-, oder Druckentwässerungssystem) in der jeweiligen Straße oder dem Baugebiet.

Bei der Trennkanalisation werden Schmutz- und Regenwasser in getrennten Leitungssystemen abgeleitet. Im Mischsystem erfolgt diese Trennung nicht - Schmutz- und Regenwasser werden gemeinsam über einen Kanal abgeführt. Die Druckentwässerung erfolgt im Trennsystem, wobei das Schmutzwasser gepumpt und das Regenwasser im Freigefälle in das öffentliche Kanalnetz übergeben, versickert oder direkt in das Gewässer eingeleitet wird.

Nach Entwässerungssatzung der Stadt Bad Salzuflen ist jeder Anschlussberechtigte dazu verpflichtet, sein Grundstück in Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach Landeswassergesetz NRW (§ 53 Abs. 1c LWG NRW) an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt (Anschlusszwang). Auch nachträgliche Erweiterungen oder Änderungen befestigter oder bebauter Grundstücksflächen sind dabei zu berücksichtigen.

Für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist ein Antrag zu stellen, der im Zusammenhang mit dem Bauantrag eingereicht werden kann. Dieser ist vollständig auszufüllen. Alle Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Sollte ein neuer Anschluss benötigt werden, so veranlasst der Fachdienst Tiefbau im Auftrag des Bauherrn die Verlegung der Grundstücksanschlussleitungen bis an die Grenze des privaten Grundstücks. Wünsche bezüglich der Lage des Anschlusses werden - soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar - berücksichtigt. Sämtliche zur Grundstücksentwässerungsanlage gehörenden, im Erdreich oder unzugänglich verlegten Schmutz- und/oder Mischwasserleitungen sind vor der Inbetriebnahme durch zertifizierte Sachkundige auf Zustands- und Funktion (Dichtheitsprüfung) prüfen zu lassen. Die Prüf- und Unternehmerbescheinigung des Sachkundigen ist der Stadt Bad Salzuflen vorzulegen.

Kanalbestandspläne erhalten Sie auf Anfrage digital im PDF-Format. Genauere Einzelheiten können der Entwässerungssatzung der Stadt Bad Salzuflen entnommen oder bei dem Fachdienst Tiefbau erfragt werden.

 

Dienst­leis­tun­gen

zur Grundstücksentwässerung
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Ent­wäs­se­rungs­an­trag

Entwässerungsantrag

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Zu­stands- und Funk­ti­ons­prü­fung pri­va­ter Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­la­gen

Zustands- und Funktionsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen

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Schmutz­was­ser­ge­bühr

Schmutzwassergebühr

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Sat­zun­gen der Stadt Bad Salz­uflen

zum Thema Grundstücksentwässerung
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Ab­was­ser­be­sei­ti­gungs­sat­zung der Stadt Bad Salz­uflen vom 27.12.2021

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Sat­zung der Stadt Bad Salz­uflen über die Er­he­bung ei­nes Bei­tra­ges für den An­schluss an die öf­fent­li­che Ab­was­ser­an­la­ge - Ka­nal­an­schluss­bei­trags­sat­zung vom 11.12.2014

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Ge­büh­ren­sat­zung für die Ab­was­ser­be­sei­ti­gung, die Ent­sor­gung von Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­la­gen, die Ab­fall­ent­sor­gung und die Stra­ßen­rei­ni­gung in der Stadt Bad Salz­uflen - gül­tig ab 01.01.2024 vom 13.12.2012

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Sat­zung über die Ent­sor­gung von Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­la­gen vom 24.04.1986

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Kontakt

Stadt Bad Salzuflen | Fachdienst Tiefbau
Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salzuflen
Abteilung Unterhaltung Kläranlagen, Kanäle, Gewässer
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