Zweit­woh­nungsteu­er

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Zweitwohnungsteuer auf den Besitz einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) im Stadtgebiet. 

Unter einer Zweit- oder Nebenwohnung versteht man Wohnraum, in dem sich der Inhaber nicht dauernd, sondern nur vorübergehend aufhält. Eine Wohnung im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts liegt vor, wenn Räumlichkeiten vorhanden sind, die tatsächlich zum - zumindest vorübergehenden - Wohnen geeignet sind (zum Beispiel auch ein Zimmer mit Kochgelegenheit).

Die Anmeldung in der Bürgerberatung (Meldebehörde) mit "Nebenwohnung Bad Salzuflen" führt dazu, dass die angemeldete Person zum Personenkreis gehört, der zweitwohnungsteuerpflichtig sein könnte. Der Fachdienst Steuern und Beteiligungen verschickt dann eine Erklärung und einen Erläuterungsbogen zur Zweitwohnungsteuer. Die Erklärung muss zurückgegeben werden. Dann erfolgt die Prüfung, ob eine steuerpflichtige Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Bad Salzuflen vorliegt.

Keine Zweitwohnungsteuer wird erhoben für Wohnungen:

  • in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
  • die aus beruflichen Gründen von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten gehalten werden. Dessen eheliche Wohnung muss sich in einer anderen Gemeinde befinden.

GEBÜHREN
Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungsteuer:
Die Steuer bemisst sich nach dem jährlichen Mietaufwand der Wohnung und beträgt 11 Prozent davon. Bei Mietwohnungen wird im Regelfall die Nettokaltmiete zu Grunde gelegt. Für Wohnungen, die eigengenutzt, ungenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch, unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Miete – Median des zu Beginn des Besteuerungszeitraumes gültigen Bad Salzufler Mietspiegels – überlassen sind, gilt als Nettokaltmiete der Median. Für Wohnungen im Kurgebiet wird der Median der Miete für die „Gute Wohnlage“ von Räumen gleicher oder ähnlicher Lage und Größe herangezogen, für alle anderen Wohnungen der entsprechende Median für die „Mittlere Wohnlage“. Wird eine Wohnung nicht durch den Mietspiegel erfasst, wird die ortsübliche Miete in Anlehnung an den Mietspiegel geschätzt.

Für die Bearbeitung selbst werden keine Gebühren erhoben.

UNTERLAGEN
Erklärungsformular

BESONDERHEITEN
Keine

BEARBEITUNGSZEIT
Keine Bearbeitungsfrist

Links

Down­load

Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Bad Salzuflen für nicht preisgebundene Wohnungen
als PDF

Informationsblatt zum Datenschutz nach Datenschutzgrundverordnung
als PDF

SEPA-Mandat
als PDF

Erklärung zur Erfassung und Besteuerung von Zweitwohnungen
als PDF

Fach­dienst Steu­ern und Be­tei­li­gun­gen

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

IHR ANSPRECHPARTNER

NAME
Frau P. Kist
TELEFON
+49 5222 952-335
FAX
+49 5222 952-88220
EMAIL
steuern@bad-salzuflen.de

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.