Zulassungsbescheinigung II
Louis-Uekermann-Weg 2, 32107 Bad SalzuflenDie Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung müssen daher unverzüglich die Fahrzeugdokumente geändert werden. Änderungen der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) kann nur das Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe vornehmen. In der Bürgerberatung im Rathaus ist dies nicht möglich.
GEBÜHREN
keine Angabe
UNTERLAGEN
keine Angabe
BEARBEITUNGSZEIT
keine Angabe