Zu­las­sungs­be­schei­ni­gung II

Louis-Uekermann-Weg 2, 32107 Bad Salzuflen

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung müssen daher unverzüglich die Fahrzeugdokumente geändert werden. Änderungen der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) kann nur das Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe vornehmen. In der Bürgerberatung im Rathaus ist dies nicht möglich.

GEBÜHREN
keine Angabe

UNTERLAGEN
keine Angabe

BEARBEITUNGSZEIT
keine Angabe

Links

Kreis Lip­pe, Zu­las­sungs­stel­le

ANSCHRIFT

Gelände des städtischen Baubetriebshofes
Louis-Uekermann-Weg 2
32107 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Di + Do 14:00 - 17:00 Uhr
nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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