Wohnsitz anmelden

Details

Jede Person, die nach Bad Salzuflen zieht ist gesetzlich verpflichtet, den Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen im Bürgerservice anzumelden. Die Anmeldung des Wohnsitzes ist Voraussetzung für viele behördliche Angelegenheiten, wie z. B. die Ausstellung von Ausweisdokumenten.

Die Anmeldung des Wohnsitzes ist grundsätzlich persönlich vorzunehmen.

Bei der Anmeldung ist eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung des Eigentümers / Wohnungsgebers vorzulegen (siehe Downloads).

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Hinweise

  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen.

  • Für Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, ist eine zusätzliche Anmeldung bei der Ausländerbehörde (siehe weiterführende Links) erforderlich.

  • Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • Eine Abmeldung bei der Zuzugswohnung ist nicht erforderlich - dies erfolgt automatisiert.

Begriffe im Kontext

Anmeldung, Meldepflicht, Wohnort anmelden, Hauptwohnung, Wohnsitzanmeldung