Wohnsitz abmelden
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenIst bei Wegzug in einen anderen Wohnort im Bundesgebiet nicht erforderlich. In der neuen Gemeinde ist jedoch ein Anmeldung notwendig.
Wer ins Ausland umzieht oder eine weitere Wohnung (Nebenwohnung) ersatzlos aufgibt, muss sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich, schriftlich (nur per Briefpost) oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die Übermittlung der Abmeldung per E-Mail ist nicht rechtswirksam und deshalb nicht zulässig.
GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
UNTERLAGEN
- bei persönlicher Erklärung
Personalausweis - bei schriftlicher Erklärung
formloser aber unterschriebener Brief
- bei Erklärung durch Vertreter
Vollmacht und
Personalausweise der abzumeldenden und der bevollmächtigten Person
BEARBEITUNGSZEIT
Keine Bearbeitungsfrist