Wohngeld
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenWohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Wer bekommt Wohngeld?
Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind:
- Mieter einer Wohnung,
- Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
- Bewohner eines Heimes,
- mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (3 oder mehr Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen;
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann,
- Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
Antragsberechtigt für einen Lastenzuschuss sind:
- Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
- Eigentümer einer Kleinsiedlung,
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann,
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes,
- Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung bzw. auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechtes haben.
Der Wohnrauminhaber muss den Wohnraum bewohnen und die Belastung hierfür aufbringen.
Bewilligungsvoraussetzungen:
Ob Sie Wohngeld bekommen hängt von 3 Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitgliedern,
- der Höhe des Einkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wer bekommt kein Wohngeld?
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Empfänger/innen folgender Transferleistungen:
- Bürgergeld und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)
- Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Bürgergeldes nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wenn alle zum Haushalt rechnenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.
Das gilt auch für Familienmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind.
Wie lange gibt es Wohngeld?
In der Regel für 12 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Unter "Weiterführende Informationen" können Sie sich Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner auf der Seite des Ministerium für Bauen und Verkehr NRW ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
GEBÜHREN
keine
UNTERLAGEN
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Wohngeldantrag
- Mietvertrag
- Vermieterbescheinigung
- Bescheid der Stadtwerke/Wesertal
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung, Abrechnungen, Rentenbescheid, Bescheid Arbeitslosengeld, Zins- /Erträgnisbescheinigungen usw.)
- Kontoauszüge
Die erforderlichen Vordrucke finden Sie nachstehend als Download oder können diese telefonisch anfordern.
Download
Antrag Lastenzuschuss (Eigentümer)als PDF
Antrag Mietzuschuss (Mieter)
als PDF
Anlage - Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
als PDF
Datenschutzerklärung
als PDF
Vermieterbescheinigung
als PDF
Anlage - Vermietung oder Untervermietung
als PDF
Anlage - Verdienstbescheinigung
als PDF
Fragen und Antworten zum Wohngeld
als PDF