Wohnberechtigungsschein
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenFür den Bezug einer öffentlich geförderten Mietwohnung (Sozialwohnung) ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Wer eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen möchte, benötigt hierzu einen sogenannten Wohnberechtigungsschein. Dieser wird Wohnungssuchenden auf Antrag gewährt, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen vom Einkommen her erfüllt und die Größe der Wohnung für ihn und seine Familie angemessen ist. Die Berechnung ist immer individuell.
Die Einkommensgrenze für 1 Person beträgt: 20.420 Euro
Die Einkommensgrenze für 2 Personen beträgt: 24.600 Euro
Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um: 5.660 Euro
Kinderzuschlag für jedes zum Haushalt rechnende Kind: 740 Euro
Grundsätzlich ist das gesamte Einkommen der letzten 12 Monate vollständig nachzuweisen.
Angemessene Wohnungsgrößen
für Alleinstehende: bis 50,00 m²
für 2 Personenhaushalte: bis 65,00 m² oder 2 Räume
für 3 Personenhaushalte: bis 80,00 m² oder 3 Räume
für 4 Personenhaushalte: bis 95,00 m² oder 4 Räume
Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15,00 m²
Eine Überschreitung bis 5 m² ist zulässig.
GEBÜHREN
0,00 - 15,00 Euro je nach Einkommen
UNTERLAGEN
- Antragsformular (siehe Links)
- Nachweise über Einkommensverhältnisse
BEARBEITUNGSZEIT
ca. 2 Tage