Wilden Müll melden
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenUnerlaubte Abfallablagerungen im öffentlichem Raum (Straßen, Wege, Plätze) können Sie direkt beim Ordnungsamt per E-Mail melden.
An der Abfallstelle wird nach Hinweisen über den Abfallverursacher gesucht.
Es werden sodann ordnungsrechtliche und ordnungswidrigkeitsrechtliche Schritte geprüft. Gegen den Verursacher kann ein Bußgeld sowie zusätzlich die Pflicht zur eigenständigen Entsorgung auf eigene Kosten verhängt werden.
Folgende Angaben sind wichtig:
- Beschreibung der Müllablagerung (namentliche Nennung der Gegenstände, ggf. ungefähre Anzahl (z.B. bei Müllsäcken, Altreifen etc.)
- Besteht eine Gefährdung durch den Müll (z.B. Giftmüll o.ä.)?
- Genaue Ortsangabe (Straße, Hausnummer, markante Punkte)
- Name, Anschrift und Telefonnummer (für evtl. Rückfragen, insbesondere wenn der Meldende Zeuge einer Müllablagerung wurde)
- Beobachtungen zum Verursacher der Müllablagerung? (zum Beispiel Kfz-Kennzeichen, Name oder Beschreibung des Verursachers, Datum/Uhrzeit, Zeugen)
Bleiben nach einer Sperrmüllabfuhr Reste liegen (i.d.R. Gegenstände, die kein Sperrmüll sind), ist der Terminbesteller für die unverzügliche Beseitigung verantwortlich.
Bei wilden Müllablagerungen auf Privatgrundstücken wird von hier geprüft, ob der Kreis Lippe als untere Abfallbehörde weiter tätig werden muss.
GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei
UNTERLAGEN
keine Unterlagen
BEARBEITUNGSZEIT
Keine Bearbeitungsfrist
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Abfallbeseitigungsgesetz
Kreislaufwirtschafts- u.
Abfallgesetz
Stadtordnung