Wahl­sicht­wer­bung

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Die Werbung von Parteien und Wählergruppen für allgemeine Wahlen dient der politischen Willensbildung des Volkes und liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Es besteht ein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch aller Parteien und Wählervereinigungen auf eine angemessene Wahlsichtwerbung. Allen, auch den kleinen Parteien, Wählergruppen, Gruppen von Antragstellenden und Einzelbewerberinnen und -bewerbern ist eine angemessene Selbstdarstellung zu ermöglichen.

Möchten Sie für anstehende Wahlen Wahlplakate im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet aufhängen? Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.Die Sondernutzung wird auf Antrag durch eine befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Sondernutzungssatzung.

GEBÜHREN
Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum anlässlich von Wahlen werden keine Gebühren erhoben.

UNTERLAGEN
Angaben des Antragstellers:
•    Erlaubnisnehmer (Partei, Wählergemeinschaft, politische Vereinigung) und Angaben zur verantwortlichen Person für die Wahlsichtwerbung
•    Anschrift
•    Telefon
•    Angaben über die Sondernutzung

BESONDERHEITEN
Eventuell sind vom Antragsteller weitere Erlaubnisse nach ordnungsrechtlichen, verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Vorschriften einzuholen.

BEARBEITUNGSZEIT
ca. 3 Wochen

RECHTLICHE GRUNDLAGE

  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
  • §§ 32 und 33 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Sat zung über Er laub nis se und Ge büh ren für Son der nut zun gen an öf fent li chen Stra ßen, We gen und Plät zen in der Stadt Bad Salz uflen (Son der nut zungs sat zung)

Links

Down­load

Rahmenbedingungen Sondernutzung
als PDF

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Plakaten
als PDF

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Infostand
als PDF

Fach­dienst Ord­nungs­we­sen, un­te­re Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr

IHR ANSPRECHPARTNER

NAME
Untere Straßenverkehrsbehörde
ETAGE / ZIMMER
6. OG, Zi 6.1
TELEFON
+49 5222 952-262
FAX
+49 5222 952-88262
EMAIL
verkehrsbehoerde@bad-salzuflen.de

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.