Vorläufigen Reisepass beantragen

Details

Ein vorläufiger Reisepass darf nur im nachgewiesenen Ausnahmefall ausgestellt werden.

Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Reiseantritt unmittelbar bevorsteht (z. B. am nächsten Tag).

Reicht die Zeit für die Anfertigung eines Expresspasses (ca. 4 - 5 Werktage) aus, so wird immer dieser beantragt.

Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist ein Nachweis über die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung eines Dokumentes (z. B. durch Vorlage eines Flugtickets) zwingend erforderlich.

Es gibt einige Staaten, die nicht den vorläufigen Reisepass, sondern nur den „klassischen“ Reisepass akzeptieren. Zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten können Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes (siehe weiterführende Links) informieren.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Hinweise

  • Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn der reguläre Reisepass nicht rechtzeitig beantragt oder ausgestellt werden kann.

  • Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.

  • Beachten Sie, dass nicht alle Länder vorläufige Reisepässe akzeptieren. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen des Ziellandes.

  • Der vorläufige Reisepass kann nicht verlängert werden.

Begriffe im Kontext

Expresspass, Passangelegenheit, Reisepass ungültig, Antragsbeschleunigung, Reisepass im Expressverfahren