Ver­gnü­gungs­steu­er

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 unterliegen bestimmte veranstaltete „Vergnügungen“, z. B. gewerbliche Tanzveranstaltungen oder der Betrieb von Spielapparaten der Vergnügungssteuer.

Tanzveranstaltungen:
Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen anzumelden. Die Steuer berechnet sich nach der Größe des benutzten Raumes und beträgt je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter 1,00 Euro in geschlossenen Räumen.
 
Spielapparate:
Die Steuer für das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich nach dem Spieleinsatz, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Spieleinsatz ist die Summe der von den Spielern je Apparat zur Erlangung des Spielvergnügens aufgewendeten Beträge.

Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat:

in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bei
a)    Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 4,8 v.H. des Spieleinsatzes
b)    Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 35 Euro
 

in Gaststätten und an sonstigen Orten
a)    Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 4,8  v.H. des Spieleinsatzes
b)    Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 25 Euro

Abgabetermin für die Spielhallen ist der 15. Kalendertag nach Ablauf eines Kalendermonats auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck.

Für die Gaststätten ist der Abgabetermin der 15. Kalendertag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres.

Die entsprechenden Vordrucke stehen zum Download bereit, siehe unten.

GEBÜHREN
Für die Bearbeitung fallen keine Gebühren an.

UNTERLAGEN
bei Spielapparaten: ausgefüllte amtliche Anmeldevordrucke, Zählwerk-Ausdrucke

bei Tanzveranstaltungen: ausgefüllte amtliche Anmeldevordrucke

BEARBEITUNGSZEIT
2 - 3 Arbeitstage

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 (Vergnügungssteuersatzung)

Links

Down­load

Vergnügungssteuererklärung Gaststätten nach Spieleinsatz
als PDF

Mitteilung über die vergnügungssteuerpflichtigen Tanzveranstaltungen
als PDF

Vergnügungssteuererklärung Spielhallen nach Spieleinsatz
als PDF

Informationsblatt zum Datenschutz nach Datenschutzgrundverordnung
als PDF

SEPA-Mandat
als PDF

Fach­dienst Steu­ern und Be­tei­li­gun­gen

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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