Vergnügungssteuererklärung abgeben

Details

Die Vergnügungssteuer wird gemäß der Satzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 für bestimmte Veranstaltungen und Tätigkeiten erhoben. Dazu gehören:

  1. Gewerbliche Tanzveranstaltungen

    • Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen

    • Steuerberechnung: 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangenen 10 Quadratmetern genutzter Raumfläche (bei geschlossenen Räumen).

  2. Die Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder Gaststätten und anderen Orten

    • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: 4,8 % des Spieleinsatzes.

    • Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit: Fester Betrag je Apparat und Kalendermonat:

      • In Spielhallen: 35 Euro.

      • In Gaststätten und anderen Orten: 25 Euro.

Hinweise

Bitte reichen Sie Ihre Vergnügungssteueranmeldungen pünktlich ein, um die Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu vermeiden.

Begriffe im Kontext

Vergnügungssteuer, Tanzveranstaltungen, Spielgeräte, Automaten, Spielapparate