Vergnügungssteuererklärung abgeben
Details
Die Vergnügungssteuer wird gemäß der Satzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 für bestimmte Veranstaltungen und Tätigkeiten erhoben. Dazu gehören:
Gewerbliche Tanzveranstaltungen
Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen
Steuerberechnung: 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangenen 10 Quadratmetern genutzter Raumfläche (bei geschlossenen Räumen).
Die Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder Gaststätten und anderen Orten
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: 4,8 % des Spieleinsatzes.
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit: Fester Betrag je Apparat und Kalendermonat:
In Spielhallen: 35 Euro.
In Gaststätten und anderen Orten: 25 Euro.
Hinweise
Bitte reichen Sie Ihre Vergnügungssteueranmeldungen pünktlich ein, um die Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu vermeiden.