Veranstaltungen - Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzung (StVO)

Details

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis (§ 29 StVO). Insbesondere handelt es sich dabei um:

  • Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz,
  • Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Radtouren mit mehr als 100 Teilnehmern, Volkswanderungen mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig),
  • Umzüge.
  • Straßenfeste / Großveranstaltungen

Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne von § 14 des Versammlungsgesetzes sowie ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen.

Voraussetzungen:
Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden; u.a. muss der Veranstalter die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.


Verfahrensablauf:
Eine Erlaubnis kann nach schriftlichem Antrag erteilt werden. Für das Verfahren wurden vom Bundesverkehrsministerium entsprechende Formblätter herausgegeben, die in der Regel auch bei den Straßenverkehrsbehörden erhältlich sind. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.
Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden.

Anträge (PDF-Download)

Pläne Bad Salzuflen (PDF-Download)

Pläne Schötmar (PDF-Download)

Begriffe im Kontext

Veranstaltung auf Straßen, Umzug, Fackelumzug, Stadtfest, Straßenfest, Großveranstaltung, Radrennen, Straßenumzug, Festumzug, Marsch, Radtour

durch die Arbeiten am Treppenturm des Rathauses und die einhergehenden Einschränkungen ist die Befahrbarkeit des Parkplatzes am Rathaus sowie der Straße „Am Rathaus“ nur eingeschränkt gewährleistet.

Bitte planen Sie für Ihre Anreise zum Rathaus mehr Zeit ein und nutzen Sie nach Möglichkeit alternative Parkmöglichkeiten in der Umgebung.


Wir danken für Ihr Verständnis!