Vaterschaftsanerkennung beurkunden

Details

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn Eltern nicht verheiratet sind und der Vater rechtlich als solcher anerkannt werden möchte. In besonderen Fällen, wie bei minderjährigen Elternteilen oder wenn die Mutter noch verheiratet ist, können zusätzliche Zustimmungen notwendig sein.

Die Vaterschaftsanerkennung schafft ein beidseitiges Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind. Dies betrifft unter anderem erbrechtliche, unterhaltsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche. Das Kind erhält dadurch auch ein Umgangsrecht mit dem Vater.

Die Beurkundung kann erfolgen:

  • Bei jedem Standesamt

  • In Jugendämtern

  • Bei Notaren oder Amtsgerichten

Es ist möglich, die Vaterschaft auch vor der Geburt des Kindes anzuerkennen. Eine Beratung zu besonderen Fällen erhalten Sie im Jugendamt.

Hinweise

  • Die Zustimmung der Mutter ist zwingend erforderlich und muss ebenfalls beurkundet werden.

  • Für minderjährige Elternteile oder wenn die Mutter verheiratet ist, sind zusätzliche Zustimmungen erforderlich.

  • Bei sprachlichen Barrieren muss ein neutraler Dolmetscher hinzugezogen werden. Dies sollte bei der Terminvereinbarung angegeben werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die rechtlichen Konsequenzen verstehen.

  • Wenn die Mutter neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt (z. B. italienisch oder vietnamesisch), ist unter Umständen eine Mutterschaftsanerkennung notwendig. Klären Sie dies vorab mit der zuständigen Stelle.

Begriffe im Kontext

Vaterschaft, Anerkennung, Vaterschaftsanerkennung, Urkunde, Beurkundung