Va­ter­schaftsan­er­ken­nung

Am Markt 26, 32105 Bad Salzuflen

Bekommt eine unverheiratete Frau ein Kind, so bedarf die Vaterschaft der Anerkennung.

Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt erfolgen. Der Vater wird erst nach einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung in das Geburtenregister eingetragen. Für eine wirksame Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Kindesmutter erforderlich.

GEBÜHREN

  • gebührenfrei

UNTERLAGEN

  • Identitätsnachweise der Kindeseltern
  • Nachweis des Familienstands der Kindesmutter

 

Weitere für die Vaterschaftsanerkennung erforderlichen Dokumente (insbesondere Personenstandsurkunden) richten sich nach den individuellen Verhältnissen der beteiligten Personen. Für die Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Standesamtes telefonisch oder per E-Mail gern zur Verfügung.

Fach­dienst 33 – Stan­des­amt

ANSCHRIFT

Historisches Rathaus
Am Markt 26
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo 08:00 - 12:00 Uhr
Di 13:30 - 17:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr nur für Trauungen

KONTAKT

TELEFON
+49 5222 952-199
EMAIL
standesamt@bad-salzuflen.de

die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

Ihre Stadt Bad Salzuflen