Vaterschaftsanerkennung
Am Markt 26, 32105 Bad SalzuflenBekommt eine unverheiratete Frau ein Kind, so bedarf die Vaterschaft der Anerkennung.
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt erfolgen. Der Vater wird erst nach einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung in das Geburtenregister eingetragen. Für eine wirksame Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Kindesmutter erforderlich.
GEBÜHREN
- gebührenfrei
UNTERLAGEN
- Identitätsnachweise der Kindeseltern
- Nachweis des Familienstands der Kindesmutter
Weitere für die Vaterschaftsanerkennung erforderlichen Dokumente (insbesondere Personenstandsurkunden) richten sich nach den individuellen Verhältnissen der beteiligten Personen. Für die Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Standesamtes telefonisch oder per E-Mail gern zur Verfügung.