Vaterschaftsanerkennung beurkunden (Standesamt)

Details

Bekommt eine unverheiratete Frau ein Kind, ist eine Anerkennung der Vaterschaft erforderlich, wenn der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen.

Für eine wirksame Anerkennung muss die Kindesmutter zustimmen und es darf keine andere Vaterschaft bestehen. Erst nach der Beurkundung wird der Vater im Geburtenregister eingetragen.

Hinweise

  • Die Beurkundung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann auch vor dem Jugendamt, bei einem Notar oder beim Amtsgericht erfolgen.

  • Es ist auch eine getrennte Einwilligung der Kindeseltern möglich (z. B. bei unterschiedlichen Wohnsitzen). Der Vater kann beispielsweise die Erklärung bei einem Standesamt abgeben und die Mutter die Zustimmung bei einem anderen Standesamt.

Begriffe im Kontext

Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaft, Mutterschaft