Un­be­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt zwei Funktionen:

  • Sie ist eine Bestätigung der Stadt Bad Salzuflen, ob die Firma oder die Person in Bad Salzuflen steuerlich geführt wird.
  • Mit ihr können sich Firmen oder Personen bestätigen lassen, dass sie ihre Gewerbesteuern, und/oder Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung) bisher immer fristgerecht gezahlt haben.

Der formlose Antrag ist persönlich, schriftlich oder telefonisch möglich.

Benötigt wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Beispiel für die:

  • Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr
  • Teilnahme an der Ausschreibung öffentlicher Aufträge

GEBÜHREN
10,00 Euro

UNTERLAGEN


  • Personalausweis
  • Kassenzeichen des Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenbescheides

BEARBEITUNGSZEIT
keine

Fach­dienst Steu­ern und Be­tei­li­gun­gen

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

IHR ANSPRECHPARTNER

NAME
Frau A. Hartmann
ETAGE / ZIMMER
UG, Zi B-1.02
TELEFON
+49 5222 952-336
FAX
+49 5222 952-88220
EMAIL
steuern@bad-salzuflen.de

die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

Ihre Stadt Bad Salzuflen