Unbedenklichkeitsbescheinigung
Benzstraße 10, 32108 Bad SalzuflenDie Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt zwei Funktionen:
- Sie ist eine Bestätigung der Stadt Bad Salzuflen, ob die Firma oder die Person in Bad Salzuflen steuerlich geführt wird.
- Mit ihr können sich Firmen oder Personen bestätigen lassen, dass sie ihre Gewerbesteuern, und/oder Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung) bisher immer fristgerecht gezahlt haben.
Der formlose Antrag ist persönlich, schriftlich oder telefonisch möglich.
Benötigt wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Beispiel für die:
- Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr
- Teilnahme an der Ausschreibung öffentlicher Aufträge
GEBÜHREN
10,00 Euro
UNTERLAGEN
- Personalausweis
- Kassenzeichen des Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenbescheides
BEARBEITUNGSZEIT
keine