Tagespflege für Kinder -Informationen für Kindertagespflegepersonen
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenWas ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt ist. Dies betrifft den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung, die qualitativen Voraussetzungen und die Finanzierung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger. Sie ist eine familiennahe Betreuungsform, die auf Dauer und Regelmäßigkeit angelegt ist. Eine Tagespflegeperson betreut je nach Pflegeerlaubnis bis zu fünf fremde Kinder. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Sie kann aber auch in speziell hierfür angemieteten Räumlichkeiten erfolgen. Die Kindertagespflege ist insbesondere für Kinder unter drei Jahren gedacht. Wegen ihrer flexiblen Betreuungszeit ist sie auch für ältere Kinder interessant, z.B. als Ergänzung zu anderen Betreuungsformen. Die Kindertagespflege ermöglicht Eltern die Aufnahme von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium. Der familiäre Betreuungsrahmen ist überschaubar und bietet Kindern gute Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten.
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Was sind die Aufgaben einer Kindertagespflegeperson?
- Bildung, Betreuung und Förderung von Kleinkindern.
- Individuelle Förderung der Tageskinder in einer überschaubaren Gruppe.
- Zusammenarbeit und Austausch mit Eltern.
- Zusammenarbeit mit der Fachstelle Kindertagespflege im Jugendamt.
- Bereitschaft zur Teilnahme an Qualifikation und fortlaufende Weiterbildung.
- Kooperation und Vernetzung mit anderen Tagespflegepersonen.
- Die Regelmäßige Teilnahme an einem Erste Hilfe-Kurs am Kind.
Was leistet das Jugendamt?
- Die Vermittlung von Tageskindern.
- Beratung bei pädagogischen, organisatorischen oder rechtlichen Fragenstellungen der Kindertagespflege.
- Hilfe in schwierigen Situationen mit Kindern und Eltern.
- Eine angemessene Vergütung.
- Hälftige Erstattung der angemessenen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.
- Die Beitragsübernahme für die gesetzliche Unfallversicherung der BGW.
- Erstattung fachbezogener Fortbildungskosten.
- Zuschüsse bei eigens für die Tagespflege angemieteten Räumen.
- Zuschuss zum Qualifizierungskurs nach dem DJI-Curriculum.
Voraussetzung für die Ausübung der Tagespflege
Es muss eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis:
- Gespräche mit der Fachberatung zur Einschätzung der persönlichen und fachlichen Eignung.
- Bewerberbogen des Jugendamtes.
- Qualifizierung nach DJI-Curriculum mindestens 300 Stunden. Sozialpädagogische Fachkräfte benötigen keinen Qualifizierungskurs, empfohlen werden nach dem DJI-Curriculum 80 Stunden.
- Erweitertes Führungszeugnis aller volljährigen Personen im Haushalt, beantragt über das Einwohnermeldeamt.
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind, der nicht älter als 2 Jahre sein darf.
- Nachweis einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§42, 43).
- Hausbesuch durch die Fachberatung des Jugendamtes, dient der Prüfung der Räumlichkeiten auf kindgerechte Ausstattung und Sicherheit z.B. bei Steckdosen, Herd, Putzmittelverwahrung, Treppen etc. Ein Verbandskasten muss in greifbarer Nähe sein.
- Gesundheitsbescheinigung vom Hausarzt.
- Nachweis zum Masernschutz.
GEBÜHREN
Für die Beantragung und Erteilung einer Pflegeerlaubnis werden keine Gebühren erhoben.
UNTERLAGEN
siehe "Voraussetzung für die Ausübung der Tagespflege"
BEARBEITUNGSZEIT
mind. 8 Wochen, je nach Voraussetzung auch länger
RECHTLICHE GRUNDLAGE
§§ 22, 23, 24 und 43 Sozialgesetzbuch VIII