Stra­ßen­rei­ni­gung

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Die Anlieger sind verpflichtet, die an ihr Grundstück grenzende Straße zu reinigen.
Aus dem Straßenverzeichnis geht hervor, bei welchen Fahrbahnen und wie häufig die Stadt Bad Salzuflen diese Verpflichtung übernimmt. Im ganzen Stadtgebiet sind die Gehwege von den Anwohnern zu reinigen.

  • Bemessungsgrundlage
    Die Straßenreinigungsgebühr bemisst sich nach der Länge der zugewandten Grundstücksseite (Frontlänge) der von der Stadt Bad Salzuflen zu reinigenden Straße. Zugewandte Grundstücksseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen.
  • Hinterliegergrundstücke
    ...sind solche, die nicht unmittelbar an die öffentliche Erschließungsstraße grenzen, sondern mittelbar – durch einen Privatweg oder eine Privatstraße – an die öffentliche Erschließungsstraße angebunden sind.
    Für mittelbar erschlossene Grundstücke wird in gleichen Umfang wie für die unmittelbar Erschlossenen Straßenreinigungsgebühr erhoben. Dadurch erhöht sich die Gesamtzahl der Frontmeter und die Gebühr für jeden einzelnen Frontmeter kann gesenkt werden.

GEBÜHREN
Ab 01.01.2024 gelten folgende Gebührensätze

  • 3,53 Euro pro Frontmeter in der Fußgängerzone A
  • 3,29 Euro pro Frontmeter in der Fußgängerzone B
  • 2,95 Euro pro Frontmeter für verkehrsberuhigte Straßen im Innenstadtbereich
  • 1,39 Euro pro Frontmeter für Straßen mit Anliegerverkehr
  • 1,24 Euro pro Frontmeter für Straßen des innerörtlichen Verkehrs
  • 1,08 Euro pro Frontmeter für Straßen des überörtlichen Verkehrs

Bei mehrmaliger Reinigung pro Woche vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Die Straßenreinigungsgebühr ist von Eigentümern erschlossener Grundstücke zu zahlen. Eine Abrechnung mit Mietern oder Pächtern ist laut Satzung nicht vorgesehen.

UNTERLAGEN
keine

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