Sozialpass
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenPersonen mit geringem Einkommen (zum Beispiel Sozialhilfe oder Bürgergeld) haben die Möglichkeit in verschiedenen städtischen Einrichtungen Ermäßigungen zu bekommen. Sie müssen hierfür Ihr Einkommen in der Sozialverwaltung des Fachdienstes Soziales nachweisen.
Bei positiver Entscheidung wird ein Sozialpass, sogenannte "Grüne Karte", als Berechtigungsnachweis ausgestellt.
Der Sozialpass berechtigt auch zum Einkauf bei der Bad Salzufler Tafel. Diese entscheidet allerdings selbst über die Aufnahme von Neukunden, abhängig von den eigenen Kapazitäten.
Zudem gilt der Sozialpass auch als Nachweis zum Erhalt einer Kundenkarte für das MobiTicket (Sozialticket) im kreisweiten Nahverkehr.
GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
UNTERLAGEN
- Leistungsbescheid über den Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Asylbewerberleistungen, Kriegsopferfürsorge
oder - Unterlagen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse
BEARBEITUNGSZEIT
Sofern möglich, werden die Pässe sofort ausgestellt. Bei umfangreicheren Prüfungen kann die Ausstellung 1-2 Tage dauern.