aufgrund von Baumaßnahmen bleibt das Standesamt Montag, den 17.03.2025 ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an standesamt@bad-salzuflen.de.
Wir bitten um Verständnis.
Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis.
Eine Sondernutzung liegt vor, sobald Straßen oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr genutzt werden.
Folgende Nutzungen sind unter anderem hiervon betroffen:
ERLAUBNISBEDÜRFTIGE SONDERNUTZUNGEN GEWERBLICHER ART
Warenauslagen und gewerbliche Spielgeräte, mobile Werbeträger, freistehende Überdachungen (z.B. Sonnenschirme), Gastronomiemöblierung, Auslage von Bodenbelägen und Podesten, Abgrenzungen mit Begrünungselementen oder ähnliche Abgrenzungselemente, Zäune
ERLAUBNISBEDÜRFTIGE SONDERNUTZUNGEN IM BEREICH TIEFBAU
Aufstellung eines Leitergerüstes, Lagerung von Baumaterialien, Aufstellung von Baumaschinen und Geräten
PLAKATIERUNG
Kleinplakate, großflächige Plakate (sogenannte Wesselmann-Plakate)
Ggf. sind vom Antragsteller weitere Erlaubnisse nach ordnungsrechtlichen, verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Vorschriften einzuholen.
aufgrund von Baumaßnahmen bleibt das Standesamt Montag, den 17.03.2025 ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an standesamt@bad-salzuflen.de.
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