Son­der­nut­zung

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis.

Eine Sondernutzung liegt vor, sobald Straßen oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr genutzt werden.

 

Folgende Nutzungen sind unter anderem hiervon betroffen:

 

ERLAUBNISBEDÜRFTIGE SONDERNUTZUNGEN GEWERBLICHER ART

Warenauslagen und gewerbliche Spielgeräte, mobile Werbeträger, freistehende Überdachungen (z.B. Sonnenschirme), Gastronomiemöblierung, Auslage von Bodenbelägen und Podesten, Abgrenzungen mit Begrünungselementen oder ähnliche Abgrenzungselemente, Zäune

 

ERLAUBNISBEDÜRFTIGE SONDERNUTZUNGEN IM BEREICH TIEFBAU

Aufstellung eines Leitergerüstes, Lagerung von Baumaterialien, Aufstellung von Baumaschinen und Geräten

 

PLAKATIERUNG

Kleinplakate, großflächige Plakate (sogenannte Wesselmann-Plakate)

GEBÜHREN
Die Gebührenhöhe (Mindestgebühr 15,00 Euro) richtet sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.

In bestimmten Fällen (z.B. bei Gemeinnützigkeit) ist eine Gebührenbefreiung möglich.

UNTERLAGEN
Angaben zur Person des Antragstellers:

  • Name
  • Anschrift
  • evtl. Telefon

Angaben über die Sondernutzung:

  • Ort der Sondernutzung
  • Art der Sondernutzung
  • zu beanspruchende Fläche
  • Dauer der Sondernutzung
  • evtl. eine Skizze oder Verkehrszeichenplan

Hinweis:
Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es eines Antrages der Person, die eine Sondernutzung ausüben will oder zu deren Gunsten die Erlaubnis erteilt werden soll.

BESONDERHEITEN
Ggf. sind vom Antragsteller weitere Erlaubnisse nach ordnungsrechtlichen, verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Vorschriften einzuholen.

BEARBEITUNGSZEIT
4-6 Wochen

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)

Links

Down­load

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Plakaten
als PDF

Antragsformular Sondernutzung gewerblich
als PDF

Rahmenbedingungen Sondernutzung
als PDF

Antragsformular Sondernutzung Tiefbau
als PDF

Fach­dienst Ord­nungs­we­sen, un­te­re Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr

IHR ANSPRECHPARTNER

NAME
Untere Straßenverkehrsbehörde
ETAGE / ZIMMER
6. OG, Zi 6.1
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+49 5222 952-262
FAX
+49 5222 952-88262
EMAIL
verkehrsbehoerde@bad-salzuflen.de

die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

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