Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis be­an­tra­gen

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Er berechtigt zu folgenden Nachteilsausgleichen

  • Steuervergünstigungen
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
  • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
  • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln


Für zusätzliche Nachteilsausgleiche ist die Festellung folgender Merkzeichen notwendig:

  • B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • BI = Blindheit
    unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteilung
    und
    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
    und
    Parkerleichterungen
  • G = erhebliche Gehbehinderung
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
    unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteilung
    und
    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
    und
    Parkerleichterungen
  • Gl = Gehörlosigkeit
    unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung
  • RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • H = Hilflosigkeit
    unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung
    und
    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Hinweis:
Die Kreisverwaltung Lippe entscheidet über die Anträge.
Bad Salzufler  Bürger können in der Bürgerberatung im Rathaus die Leistungen beantragen und sich informieren.

GEBÜHREN
keine Gebühren

UNTERLAGEN

  • Schwerbehinderten-Antragsvordruck sorgfältig ausfüllen (Maschinen- oder Blockschrift)
  • Lichtbild (nicht zwingend erforderlich);
  • Unterlagen über den Gesundheitszustand nicht älter als 2 Jahre
    (zum Beispiel Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor-und Röntgenbefunde, keine Röntgenbilder)
  • bei Minderjährigen: Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters
  • bei Ausländern: gültiger Aufenthaltstitel und Passkopie

BEARBEITUNGSZEIT
Acht Wochen bei der dafür zuständigen Kreisverwaltung Lippe

RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

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Formular Antrag Schwerbehindertenausweis
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Fachdienst 33 – Bürgerservice

ANSCHRIFT

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Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

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Mi 08:00 - 12:00 Uhr
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die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

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