Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis be­an­tra­gen

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Er berechtigt zu folgenden Nachteilsausgleichen

  • Steuervergünstigungen
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
  • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
  • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln


Für zusätzliche Nachteilsausgleiche ist die Festellung folgender Merkzeichen notwendig:

  • B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • BI = Blindheit
    unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteilung
    und
    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
    und
    Parkerleichterungen
  • G = erhebliche Gehbehinderung
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
    unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteilung
    und
    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
    und
    Parkerleichterungen
  • Gl = Gehörlosigkeit
    unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung
  • RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • H = Hilflosigkeit
    unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung
    und
    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Hinweis:
Die Kreisverwaltung Lippe entscheidet über die Anträge.
Bad Salzufler  Bürger können in der Bürgerberatung im Rathaus die Leistungen beantragen und sich informieren.

GEBÜHREN
keine Gebühren

UNTERLAGEN

  • Schwerbehinderten-Antragsvordruck sorgfältig ausfüllen (Maschinen- oder Blockschrift)
  • Lichtbild (nicht zwingend erforderlich);
  • Unterlagen über den Gesundheitszustand nicht älter als 2 Jahre
    (zum Beispiel Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor-und Röntgenbefunde, keine Röntgenbilder)
  • bei Minderjährigen: Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters
  • bei Ausländern: gültiger Aufenthaltstitel und Passkopie

BEARBEITUNGSZEIT
Acht Wochen bei der dafür zuständigen Kreisverwaltung Lippe

RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

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Formular Antrag Schwerbehindertenausweis
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Fachdienst 33 – Bürgerservice

ANSCHRIFT

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Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

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Mi 08:00 - 12:00 Uhr
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Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.