Schwerbehindertenausweis beantragen
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenMenschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Er berechtigt zu folgenden Nachteilsausgleichen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
Für zusätzliche Nachteilsausgleiche ist die Festellung folgender Merkzeichen notwendig:
- B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- BI = Blindheit
unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteilung
und
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
und
Parkerleichterungen - G = erhebliche Gehbehinderung
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteilung
und
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
und
Parkerleichterungen - Gl = Gehörlosigkeit
unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung - RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- H = Hilflosigkeit
unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung
und
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
Hinweis:
Die Kreisverwaltung Lippe entscheidet über die Anträge.
Bad Salzufler Bürger können in der Bürgerberatung im Rathaus die Leistungen beantragen und sich informieren.
GEBÜHREN
keine Gebühren
UNTERLAGEN
- Schwerbehinderten-Antragsvordruck sorgfältig ausfüllen (Maschinen- oder Blockschrift)
- Lichtbild (nicht zwingend erforderlich);
- Unterlagen über den Gesundheitszustand nicht älter als 2 Jahre
(zum Beispiel Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor-und Röntgenbefunde, keine Röntgenbilder) - bei Minderjährigen: Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters
- bei Ausländern: gültiger Aufenthaltstitel und Passkopie
BEARBEITUNGSZEIT
Acht Wochen bei der dafür zuständigen Kreisverwaltung Lippe
RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen