Mitwirkungspflicht für Schmutzwassergebühren bei eigenem Brunnen oder anderen Frischwasserlieferanten wahrnehmen
Details
Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Schmutzwassergebühr für die Einleitung von Abwasser in das öffentliche Kanalnetz. Für Gebäude mit eigenem Brunnen oder anderen Frischwasserlieferanten gelten besondere Regelungen zur Mitwirkung:
Mitteilung des Wasserverbrauchs: Der Verbrauch wird entweder über einen geeichten Zwischenzähler oder auf Basis einer Pauschale berechnet.
Erfassung durch Zwischenzähler: Der Benutzer liest den Stand des geeichten Zwischenzählers jährlich zum 31. Dezember ab und meldet diesen an die Stadtverwaltung.
Pauschale: Alternativ wird eine Pauschale von 40 Kubikmetern pro Person und Jahr berechnet. Die Zahl der Personen ergibt sich aus den mit Erst- und Zweitwohnsitz gemeldeten Bewohnern.
Hinweise
Eine korrekte und pünktliche Meldung Ihrer Verbrauchswerte hilft, Fehler bei der Gebührenberechnung zu vermeiden.
Sollten Sie keinen Zwischenzähler nutzen, wird automatisch die Pauschale angewendet.
Die Gebühr entsteht am 1. des Monats nach Erstbenutzung des Kanals und endet am 31. des Monats, in dem der Anschluss entfällt.