Schieds­amt

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Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren in Strafsachen durch.
 

GEBÜHREN
bis zu 60,00 Euro sowie anfallende Kosten für Auslagen
 

Zahlungsart
Die Zahlung eines Vorschusses ist mit der Schiedsperson zu regeln.

UNTERLAGEN
formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag bei der Schiedsperson
 

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Schieds­amt

IHRE ANSPRECHPARTNER

Zuständigkeit
Bezirk I: Ortsteile Salz­uflen, Wüsten, Biemsen-Ahmsen und Lockhausen
NAME
Herr Thomas Kortfunke
TELEFON
+49 171 7318098
EMAIL
schiedsamtbezirk1@bad-salzuflen.de

Zuständigkeit
Bezirk II: Ortsteile Schötmar, Ehrsen-Breden, Grastrup-Hölsen, Retzen, Papenhausen, Holzhausen, Werl-Aspe und Wülfer-Bexten
NAME
Frau Claudia Heumann
TELEFON
+49 160 96868226
EMAIL
schiedsamtbezirk2@bad-salzuflen.de

die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

Ihre Stadt Bad Salzuflen