Schieds­amt

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Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren in Strafsachen durch.
 

GEBÜHREN
bis zu 60,00 Euro sowie anfallende Kosten für Auslagen
 

Zahlungsart
Die Zahlung eines Vorschusses ist mit der Schiedsperson zu regeln.

UNTERLAGEN
formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag bei der Schiedsperson
 

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Schieds­amt

IHRE ANSPRECHPARTNER

Zuständigkeit
Bezirk I: Ortsteile Salz­uflen, Wüsten, Biemsen-Ahmsen und Lockhausen
NAME
Herr Thomas Kortfunke
TELEFON
+49 171 7318098
EMAIL
schiedsamtbezirk1@bad-salzuflen.de

Zuständigkeit
Bezirk II: Ortsteile Schötmar, Ehrsen-Breden, Grastrup-Hölsen, Retzen, Papenhausen, Holzhausen, Werl-Aspe und Wülfer-Bexten
NAME
Frau Claudia Heumann
TELEFON
+49 160 96868226
EMAIL
schiedsamtbezirk2@bad-salzuflen.de

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.