Schiedsamt
*****Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren in Strafsachen durch.
GEBÜHREN
bis zu 60,00 Euro sowie anfallende Kosten für Auslagen
Zahlungsart
Die Zahlung eines Vorschusses ist mit der Schiedsperson zu regeln.
UNTERLAGEN
formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag bei der Schiedsperson