Rundfunkbeitrag, Befreiung oder Ermäßigung
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenSeit dem 1. Januar 2013 gelten neue Regelungen für den Rundfunkbeitrag.
Die Befreiung oder Ermäßigung der Beitragspflicht wird auf Antrag gewährt. Die Anträge erhalten Sie in der Bürgerberatung. Zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen verweisen wir auf den Link.
GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist kostenlos
UNTERLAGEN
Siehe Link.
BEARBEITUNGSZEIT
Der Antrag wird weitergeleitet an den Beitragsservice WDR, Appellhofplatz 1 in 50667 Köln und von dort bearbeitet.