Rente
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenZum Thema Rente gibt es für Bad Salzuflen vier Ansprechstellen mit folgenden Aufgaben:
Versicherungsstelle der Stadtverwaltung
- Aufnahme von Rentenanträgen
- Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung z.B. für den Rententräger oder im Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Information und Hilfestellung bei Fragen rund um die gesetzliche Rente, z.B. Erläuterung von Bescheiden und Schreiben der Rententräger
- Prüfung von Versicherungsverläufen und Entscheidungen der Rententräger sowie ggf. Aufnahme von Widersprüchen
- Aufnahme von Rehaanträgen
- Sammelpostdienst zu den Rententrägern
- Beglaubigungen für Rentenzwecke
Die Versicherungsstelle entscheidet nicht über Rentenanträge und macht keine verbindliche Rechtsberatung!
Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Bielefeld
- gibt darüber hinaus verbindliche Auskünfte zu den Rentenkonten
Versichertenberater in Bad Salzuflen
- Aufnahme von Rentenanträgen
- Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung z.B. für den Rententräger oder im Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Information und Hilfestellung bei Fragen rund um die gesetzliche Rente, z.B. Erläuterung von Bescheiden / Schreiben der Rententräger
- Prüfung von Versicherungsverläufen und Entscheidungen der Rententräger sowie ggf. Aufnahme von Widersprüchen
- Sammelpostdienst zu den Rententrägern
Versichertenberater entscheiden nicht über Rentenanträge und machen keine verbindliche Rechtsberatung!
Rentenservice der Deutschen Post
- für Anschriften- und Kontenänderungen von Rentenbeziehern
- Hilfestellung leisten auch die Postfilialen Steege 14b, 32105 Bad Salzuflen (Innenstadt) und Ladestr. 1, 32108 Bad Salzuflen (Schötmar)
GEBÜHREN
keine Gebühr
UNTERLAGEN
Bei der Antragstellung in der Versicherungsstelle ist dies sehr individuell und sollte daher im Rahmen der Terminvergabe zwischen dem Antragsteller und dem zuständigen Ansprechpartner geklärt werden.
Es sind nur von der Versicherungsstelle angeforderte Originalunterlagen mitzubringen.
BESONDERHEITEN
Renten werden nur auf Antrag gezahlt. Bei Antragstellung werden auch Lücken im Versicherungskonto geklärt (Kontenklärung).
Formulare sind in der Regel so kompliziert auszufüllen, dass Fehler passieren können. Die persönliche Vorsprache in der Versicherungsstelle wird daher empfohlen.
BEARBEITUNGSZEIT
Bei Altersrente:
3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze den Antrag stellen, damit die Altersrente rechtzeitig ausgezahlt werden kann.