Rattenbefall melden
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Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückseigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. In den städtischen Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.
Begriffe im Kontext
Ratten, Ratten melden, Ordnungsamt