Pflegekinder
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenImmer dann, wenn die eigene Familie ihr Kind nicht selber versorgen, erziehen und fördern kann, können Pflegefamilien/Pflegepersonen Kinder vorübergehend oder auf Dauer in ihren Haushalt aufnehmen.
GEBÜHREN
Die Dienstleistung ist kostenbeitragspflichtig.
UNTERLAGEN
Antrag der Personensorgeberechtigten
BESONDERHEITEN
Die Hilfen können nur auf Antrag der Personensorgebrechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe die geeignetste ist, gewährt werden. Es gibt Bereitschaftspflege für kurzfristige Unterbringung. Pflegeverhältnisse bei Pflegeeltern sind normalerweise auf Dauer angelegt.
BEARBEITUNGSZEIT
keine Bearbeitungsfrist
RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 33 Sozialgesetzbuch VIII