Per­so­nal­aus­weis

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Deutsche Staatsbürger sind ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen. Sie müssen diesen auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde (z. B. Polizei) vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.

Der Personalausweis kann auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragt werden, wenn
das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegt.

Da die eigenhändige Unterschrift und die Abgabe der Fingerabdrücke erforderlich sind, ist die persönliche Vorsprache notwendig. Der Ausweis kann jedoch durch den Antragsteller oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden (Mustervollmacht – siehe Links).

Bei Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.

Die Personalausweise für Personen ab 16 Jahren verfügen über eine Online-Ausweisfunktion. Ausführliche Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie direkt beim Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat – siehe Links.

Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis: 3 Monate

Personalausweis

GEBÜHREN

  • 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

UNTERLAGEN

  • aktuelles biometrietaugliches Bild vom Fotografen oder gerne bei uns vor Ort am Passbildautomaten (zusätzliche Gebühr 8 Euro)
  • der alte Personalausweis, der alte Kinderreisepass oder Reisepass (sofern vorhanden)
  • bei der erstmaligen Beantragung: Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch

BEARBEITUNGSZEIT

  • Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 3 bis 4 Wochen (Herstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin). Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich.

Die Produktions- und Lieferzeiten betragen derzeit aufgrund des sehr hohen Beantragungsaufkommens mehr als 8 Wochen!

RECHTLICHE GRUNDLAGE

  • Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • Verwaltungsvorschriften zum Personalausweisgesetz

Links

Down­load

Einverständniserklärung der Eltern
als PDF

Vollmacht zur Abholung
als PDF

Fach­dienst 33 – Bür­ger­ser­vice

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

KONTAKT

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+49 5222 952-173
EMAIL
buergerservice@bad-salzuflen.de

die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

Ihre Stadt Bad Salzuflen