Personalausweis
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenDeutsche Staatsbürger sind ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen. Sie müssen diesen auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde (z. B. Polizei) vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.
Der Personalausweis kann auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragt werden, wenn
das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegt.
Da die eigenhändige Unterschrift und die Abgabe der Fingerabdrücke erforderlich sind, ist die persönliche Vorsprache notwendig. Der Ausweis kann jedoch durch den Antragsteller oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden (Mustervollmacht – siehe Links).
Bei Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
Die Personalausweise für Personen ab 16 Jahren verfügen über eine Online-Ausweisfunktion. Ausführliche Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie direkt beim Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat – siehe Links.
Gültigkeit:
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Personalausweis
GEBÜHREN
- 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
UNTERLAGEN
- aktuelles biometrietaugliches Bild vom Fotografen oder gerne bei uns vor Ort am Passbildautomaten (zusätzliche Gebühr 8 Euro)
- der alte Personalausweis, der alte Kinderreisepass oder Reisepass (sofern vorhanden)
- bei der erstmaligen Beantragung: Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch
BEARBEITUNGSZEIT
- Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 3 bis 4 Wochen (Herstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin). Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich.
Die Produktions- und Lieferzeiten betragen derzeit aufgrund des sehr hohen Beantragungsaufkommens mehr als 8 Wochen!
RECHTLICHE GRUNDLAGE
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Verwaltungsvorschriften zum Personalausweisgesetz