Park­aus­weis für Schwer­be­hin­der­te oh­ne Merk­zei­chen aG und Bl

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Der orange bundeseinheitliche Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen aG und Bl sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.

Berechtigtenkreis:

  • Schwerbehinderung mit  Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mind. 80 Prozent allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 Prozent allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen ( und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 Prozent
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 Prozent

GEBÜHREN
keine Gebühr

UNTERLAGEN

  • Gültiger Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen

BEARBEITUNGSZEIT
2-4 Wochen

Vor der Entscheidung über die Erteilung der Parkerleichterung wird vom Versorgungsträger eine Stellungnahme angefordert. Dabei kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.

RECHTLICHE GRUNDLAGE
§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung

Down­load

Antragsformular Parkerleichterung Schwerbehinderte ohne Merkzeichen
als PDF

Fach­dienst Ord­nungs­we­sen, un­te­re Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr

IHR ANSPRECHPARTNER

NAME
Untere Straßenverkehrsbehörde
ETAGE / ZIMMER
6. OG, Zi 6.1
TELEFON
+49 5222 952-262
FAX
+49 5222 952-88262
EMAIL
verkehrsbehoerde@bad-salzuflen.de

die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

Ihre Stadt Bad Salzuflen