Niederschlagswassergebühr
Benzstraße 10, 32108 Bad SalzuflenBebaute und befestigte Flächen müssen an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sein (Anschluss- und Benutzungszwang). Eine Befreiung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, beantwortet der Fachdienst Tiefbau auf Anfrage. Für die Einleitung des Wassers in das öffentliche Kanalnetz ist eine Gebühr zu zahlen. Sie entsteht nach erstmaliger Kanalbenutzung zum 1. des Folgemonats und endet am 31. des Monats, in dem der Kanalanschluss wegfällt.
Gebührenpflichtig sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke. Mit Mietern oder Pächtern rechnet die Stadtverwaltung nicht ab.
Berechnungsgrundlage ist die bebaute und befestigte Fläche eines Grundstückes.
GEBÜHREN
Ab 01.01.2024 gelten folgende Gebührensätze
- 0,53 Euro
je Quadratmeter bebauter (Grundfläche zuzüglich Dachüberstand) und/oder befestigter (asphaltiert oder gepflastert) Fläche von der das Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz abfließt.
- Ermäßigungum
50 Prozent bei begrünten Dachflächen oder mit Ökopflaster befestigten Flächen
100 Prozent, wenn Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilt wurde und das Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Kanalnetz abfließt.
UNTERLAGEN
Die notwendigen Unterlagen für den Befreiungsantrag vom Anschluss- und Benutzungszwang richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Der Fachdienst Tiefbau berät hierzu.