Mitwirkungspflicht bei Flächenüberprüfung Niederschlagswassergebühr wahrnehmen
Details
Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Niederschlagswassergebühr für Flächen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind. Diese Gebühr dient der Finanzierung der Entwässerung und richtet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz abfließt.
Gebührenpflichtig sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der Grundstücke. Grundlage für die Berechnung ist die Quadratmeterzahl der abflusswirksamen Flächen, die auf Anforderung durch die Eigentümer angegeben oder, falls nicht möglich, durch die Gemeinde geschätzt wird.
Eine Reduzierung der Gebühren ist möglich:
50 % Ermäßigung für dauerhaft begrünte Dachflächen oder mit Ökopflaster befestigte Flächen.
100 % Ermäßigung, wenn das Grundstück vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit ist und kein Wasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird.
Hinweise
Als angeschlossen gelten auch Flächen, von denen Wasser aufgrund des natürlichen Gefälles indirekt ins Kanalnetz gelangt.