Nebenwohnung an- oder abmelden
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenJede neben der Hauptwohnung genutzte weitere Wohnung (= Nebenwohnung) innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig. Unter einer Wohnung versteht man Räumlichkeiten, die tatsächlich zum - zumindest vorübergehenden - Wohnen geeignet sind. (zum Beispiel auch ein Zimmer mit Kochgelegenheit).
Bei einer Anmeldung in Bad Salzuflen mit Nebenwohnung, setzt sich die Meldebehörde in Bad Salzuflen automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
Bei einer Anmeldung mit "Nebenwohnung Bad Salzuflen" kann die Pflicht zur Zweitwohnungsteuer und wenn die Nebenwohnung innerhalb des Kurgebietes liegt, zusätzlich die Pflicht zum Kurbeitrag entstehen! Weitere Detailinformationen unter dem entsprechenden Suchwort.
Bei einer Änderung einer Bad Salzufler Hauptwohnung in eine Nebenwohnung setzt sich die Gemeinde, in der die neue Hauptwohnung liegt, automatisch mit der Meldebehörde in Bad Salzuflen in Verbindung.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung in Bad Salzuflen ist ebenfalls meldepflichtig.
GEBÜHREN
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
UNTERLAGEN
Anmeldung:
- nur persönlich mit originaler Unterschrift und Personalausweis
- bei Anmeldung durch Dritte: Vollmacht mit Personalausweis oder Pass
- Meldung per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen!
Änderung einer Bad Salzufler Hauptwohnung in eine Nebenwohnung:
Nur bei der Gemeinde der neuen Hauptwohnung!
In Bad Salzuflen keine Meldung erforderlich.
- nur persönlich mit originaler Unterschrift und Personalausweis
- bei Anmeldung durch Dritte: Vollmacht mit Personalausweis oder Pass
- Meldung per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen!
Abmeldung:
- persönlich oder schriftlich
- bei schriftlicher Mitteilung: mit Name, neuer und alter Anschrift und Datum des Auszuges
BEARBEITUNGSZEIT
Keine Bearbeitungsfrist