Namensänderung beantragen

Details

Es besteht die Möglichkeit, dass ihr Vor- oder Familienname geändert wird. Eine Namensänderung beim Standesamt kann nur in bestimmten Fällen erfolgen.

Mögliche Namensänderungen können sein:

  • Wiederannahme eines früher geführten Familiennamens z. B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe

  • Angleichung eines Namens an das deutsche Recht (oft nach Einbürgerung) z. B. Ablegung des Vatersnamens

  • Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens

  • Einbenennung eines Kindes

  • Namenserteilung

  • Neusortierung der bestehenden Vornamen

  • Anschlusserklärungen

Hinweise

Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist die Namensänderungsbehörde beim Kreis Lippe zuständig.

Begriffe im Kontext

Namensänderung, Wiederannahme Geburtsname, Angleichungserklärung, Einbenennung, Namenserteilung, Neusortierung der Vornamen, Anschlusserklärung, Namenserklärung

am Donnerstag, den 24.04.2025 werden in der Zeit von ca. 10.00 Uhr - 13.00 Uhr Bauteile vom Rathausdach durch einen Kran abtransportiert. Aus diesem Grund muss für die genannte Zeit kurzfristig die Durchfahrt des Parkplatzes am Rathaus gesperrt werden.

Für eine Durchfahrt auf dem Parkplatz wird gesorgt sein. Bitte planen Sie dennoch genügend Zeit für die Anreise ein. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.