Namenserklärungen
Am Markt 26, 32105 Bad SalzuflenFür deutsche Staatsangehörige und anerkannte ausländische Flüchtlinge besteht die Möglichkeit, dass ihr Vorname oder Familienname geändert wird. Eine Namensänderung beim Standesamt kann nur in bestimmten Fällen erfolgen.
Mögliche Namensänderungen können sein:
- Wiederannahme eines früher geführten Familiennamens
- Angleichung eines Namens an das deutsche Recht
- Einbenennung eines Kindes
- Namenserteilung
- Neusortierung der bestehenden Vornamen
- Anschlusserklärungen
GEBÜHREN
- 21,00 Euro je Namenserklärung
- 9,00 Euro für die Bescheinigung über die Namensänderung
UNTERLAGEN
Die zur Namensänderung erforderlichen Dokumente richten sich nach den individuellen Verhältnissen der erklärenden Person(en). Für die Beratung stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Standesamtes telefonisch oder per E-Mail gern zur Verfügung.
BEARBEITUNGSZEIT
- einzelfallabhängig
Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist die Namensänderungsbehörde beim Kreis Lippe zuständig. Informationen dazu finden Sie hier.