Melderegisterauskunft beantragen

Details

Eine Melderegisterauskunft enthält Angaben zu verschiedenen im Melderegister gespeicherten Daten einer Person. Es gibt zwei Arten der Auskunft:

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält die folgenden Daten (Name, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift, gegebenenfalls der Hinweis "verstorben") und kann von jeder Person oder Institution beantragt werden.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann zu zu den vorgenannten Daten zusätzlich noch folgende Daten enthalten: frühere Vor- und Familiennamen, Ein- und Auszugsdatum, frühere Anschriften, Geburtsdatum und -ort, Sterbedatum und -ort, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Vor- und Familienname des gesetzlichen Vertreters, Vor- und Familienname und Anschrift des Ehe-/Lebenspartners.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann erteilt werden, wenn die nachfragende Person ein berechtigtes Interesse daran nachweist (z. B. durch ein Gerichtsurteil, einen Mahnbescheid oder Ähnliches).

Wichtig: Eine Auskunftserteilung erfolgt erst mit nachgewiesener Zahlung der Gebühr (Zahlungsbeleg per E-Mail oder schriftlich) oder bei Zahlung während des Termins.

Für die persönliche Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Hinweise

Die Anfrage kann persönlich, schriftlich oder per E-Mail an den Bürgerservice gerichtet werden.

Ein Muster für eine einfache Melderegisteranfrage finden Sie im Bereich "Downloads".

Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Auskunft nur schriftlich erteilt werden.

Begriffe im Kontext

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