Mel­de­be­schei­ni­gung, Auf­ent­halts­be­schei­ni­gung

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Eine Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie keinen gültigen Personalausweis oder, als ausländischer Staatsangehöriger, nur einen Pass besitzen. Sie kann nicht nur auf eine Person bezogen, sondern für die ganze Familie (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) ausgestellt werden. Sie wird zum Beispiel zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit benötigt. Eine Aufenthaltsbescheinigung wird für eine Eheschließung benötigt

Die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in der Bürgerberatung beantragt werden.
Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen ab dem 18. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und den Personalausweis.
Die Lebensbescheinigung wird nur an den Betroffenen selbst ausgehändigt.

Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):
Benötigen Sie eine Meldebescheinigung für den Rententräger, aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so ist diese persönlich oder schriftlich in der Bürgerberatung zu beantragen.

GEBÜHREN
0,00 Euro für die
Lebensbescheinigungen

9,00 Euro für die
Aufenthaltsbescheinigungen
 
9,00 Euro für die 
Meldebescheinigungen, jedoch
 

0,00 Euro für die
Meldebescheinigung für Rentenangelegenheiten

UNTERLAGEN
Personalausweis
und bei Beauftragtem die Vollmacht

BEARBEITUNGSZEIT
Keine Bearbeitungsfrist, bei Bescheinigung von Meldezeiten für Kindererziehungszeiten ca. 1 Woche

Fach­dienst 33 – Bür­ger­ser­vice

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

KONTAKT

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