Kur­bei­trag

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Der Kurbeitrag wird zur Herstellung der Kureinrichtungen und Nutzung der Kurveranstaltungen erhoben.

Abgrenzung zur Zweitwohnungssteuer: Zweitwohnungsteuer besteuert das Innehaben einer weiteren Wohnung 

Beitragspflichtig ist, wer sich im Kurgebiet
  • über den Tag hinaus eine Unterkunft nimmt
    oder
  • Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung ist
    oder
  • in Fahrzeugen (zum Beispiel Wohnmobilen) übernachtet.
Nicht beitragspflichtig ist, wer
  • Kind unter 14 Jahren ist, sich in Begleitung erziehungsberechtigter Personen befindet und keine eigene Gesundheitsmaßnahme besucht
    oder
  • eine Bad Salzufler Schule besucht
    oder
  • in Bad Salzuflen aus- oder fortgebildet wird
    oder
  • in Bad Salzuflen seinen Beruf ausübt
    oder
  • als Begleitperson mit schwerbehinderten Personen das Kurgebiet aufsucht, bei denen eine ständige Begleitung notwendig ist, die Kosten des Aufenthaltes selbst in voller Höhe trägt und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführt
    oder
  • jemanden im Kurgebiet besucht und unentgeltlich übernachtet

GEBÜHREN
Tagesbeitrag

  • 4,00 Euro in der Hauptsaison (April bis Oktober) für Erwachsene
  • 3,70 Euro in der Nebensaison (November bis März) für Erwachsene
  • 3,60 Euro in der Hauptsaison (April bis Oktober) für Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad oder Personen mit geringem Einkommen
  • 3,30 Euro in der Nebensaison (November bis März) für Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad oder Personen mit geringem Einkommen
  • 2,00 Euro für Kinder bis einschließlich 14 Jahren

Jahresbeitrag
für Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung
(6-Wochenkurbeitrag unabhängig von der Dauer, der Häufigkeit des Aufenthaltes und der Lage der Wohnungseinheit im Kurgebiet)

  • 134,40 Euro
  • 117,60 Euro (ermäßigt)
    Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad

UNTERLAGEN

  • Bei Schwerbehinderten mit mindestens 50% Behinderungsgrad:
    Amtlicher Schwerbehindertenausweis
  • Bei Personen mit geringem Einkommen (Geringes Einkommen liegt vor, wenn es monatlich den Betrag von 750,00 Euro bei Alleinstehenden oder 1.000,00 Euro bei Mehrpersonenhaushalten nicht überschreitet):
    Amtlicher Bescheid über die Sozialleistung

BESONDERHEITEN
Die Stadt Bad Salzuflen vereinnahmt die Kurbeiträge. Wer dort den Kurbeitrag bezahlt, erhält eine persönliche Gästekarte, die während des Aufenthaltes Vergünstigungen gewährt und Serviceleistungen bietet.

Ein gesonderter Heranziehungsbescheid durch die Stadt ergeht nur bei Weigerung des Zahlungspflichtigen.

Links

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Liste der Straßen im Kurgebiet
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Informationsblatt zum Datenschutz nach Datenschutzgrundverordnung
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Fachdienst Steuern und Beteiligungen

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

IHRE ANSPRECHPARTNER

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ANSCHRIFT

Kurgastzentrum, Eingang über Bleichstraße
Parkstraße 20
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

April - Oktober:
Mo bis Fr 09:00 - 17.00 Uhr
Sa, So und Feiertag 09:00 - 13:00 Uhr
November - März:
Mo bis Fr 09:00 - 17:00 Uhr
Sa 09:00 - 13:00 Uhr
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die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

Ihre Stadt Bad Salzuflen