Kurbeitrag
Details
Der Kurbeitrag wird zur Herstellung der Kureinrichtungen und Nutzung der Kurveranstaltungen erhoben.
Abgrenzung zur Zweitwohnungssteuer: Zweitwohnungsteuer besteuert das Innehaben einer weiteren Wohnung
Beitragspflichtig ist, wer sich im Erhebungsgebiet
- über den Tag hinaus eine Unterkunft nimmt
oder - Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung ist
oder - in Fahrzeugen (zum Beispiel Wohnmobilen) übernachtet.
Nicht beitragspflichtig ist, wer
- Kind unter 14 Jahren ist, sich in Begleitung erziehungsberechtigter Personen befindet und keine eigene Gesundheitsmaßnahme besucht
oder - eine Bad Salzufler Schule besucht
oder - in Bad Salzuflen aus- oder fortgebildet wird
oder - in Bad Salzuflen seinen Beruf ausübt
oder - als Begleitperson mit schwerbehinderten Personen das Erhebungsgebiet aufsucht, bei denen eine ständige Begleitung notwendig ist, die Kosten des Aufenthaltes selbst in voller Höhe trägt und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführt
oder - jemanden im Erhebungsgebiet besucht und unentgeltlich übernachtet
Hinweise
Die Stadt Bad Salzuflen vereinnahmt die Kurbeiträge. Wer dort den Kurbeitrag bezahlt, erhält eine persönliche Gästekarte, die während des Aufenthaltes Vergünstigungen gewährt und Serviceleistungen bietet.
Ein gesonderter Heranziehungsbescheid durch die Stadt ergeht nur bei Weigerung des Zahlungspflichtigen.
Begriffe im Kontext
Kurtaxe