Kurbeitrag
Parkstraße 20, 32105 Bad SalzuflenDer Kurbeitrag wird zur Herstellung der Kureinrichtungen und Nutzung der Kurveranstaltungen erhoben.
Abgrenzung zur Zweitwohnungssteuer: Zweitwohnungsteuer besteuert das Innehaben einer weiteren Wohnung
Beitragspflichtig ist, wer sich im Erhebungsgebiet
- über den Tag hinaus eine Unterkunft nimmt
oder - Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung ist
oder - in Fahrzeugen (zum Beispiel Wohnmobilen) übernachtet.
Nicht beitragspflichtig ist, wer
- Kind unter 14 Jahren ist, sich in Begleitung erziehungsberechtigter Personen befindet und keine eigene Gesundheitsmaßnahme besucht
oder - eine Bad Salzufler Schule besucht
oder - in Bad Salzuflen aus- oder fortgebildet wird
oder - in Bad Salzuflen seinen Beruf ausübt
oder - als Begleitperson mit schwerbehinderten Personen das Erhebungsgebiet aufsucht, bei denen eine ständige Begleitung notwendig ist, die Kosten des Aufenthaltes selbst in voller Höhe trägt und selbst keine Gesundheitsmaßnahme durchführt
oder - jemanden im Erhebungsgebiet besucht und unentgeltlich übernachtet
GEBÜHREN
Tagesbeitrag
- 4,00 Euro in der Hauptsaison (April bis Oktober) für Erwachsene
- 3,70 Euro in der Nebensaison (November bis März) für Erwachsene
- 3,60 Euro in der Hauptsaison (April bis Oktober) für Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad oder Personen mit geringem Einkommen
- 3,30 Euro in der Nebensaison (November bis März) für Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad oder Personen mit geringem Einkommen
- 2,00 Euro für Kinder bis einschließlich 14 Jahren
Jahresbeitrag
für Mieter oder Eigentümer einer Zweitwohnung
(6-Wochenkurbeitrag unabhängig von der Dauer, der Häufigkeit des Aufenthaltes und der Lage der Wohnungseinheit im Erhebungsgebiet)
- 155,40 Euro
- 138,60 Euro (ermäßigt)
Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderungsgrad
UNTERLAGEN
- Bei Schwerbehinderten mit mindestens 50% Behinderungsgrad:
Amtlicher Schwerbehindertenausweis
- Bei Personen mit geringem Einkommen (Geringes Einkommen liegt vor, wenn es monatlich den Betrag von 750,00 Euro bei Alleinstehenden oder 1.000,00 Euro bei Mehrpersonenhaushalten nicht überschreitet):
Amtlicher Bescheid über die Sozialleistung
BESONDERHEITEN
Die Stadt Bad Salzuflen vereinnahmt die Kurbeiträge. Wer dort den Kurbeitrag bezahlt, erhält eine persönliche Gästekarte, die während des Aufenthaltes Vergünstigungen gewährt und Serviceleistungen bietet.
Ein gesonderter Heranziehungsbescheid durch die Stadt ergeht nur bei Weigerung des Zahlungspflichtigen.