Kos­ten­er­stat­tungs­bei­trag für Aus­gleichs­maß­nah­men

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Durch das Aufstellen von Bebauungsplänen und den damit verbundenen Neubau von Gebäuden und Straßen greift der Mensch in die Umwelt ein. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass dies - entweder auf den Eingriffsflächen, also den Baugrundstücken selbst oder auf sonstigen Flächen - ausgeglichen werden soll.

Grundsätzlich sind die Maßnahmen zum Ausgleich vom jeweiligen Vorhabenträger (z.B. Bauherrn) durchzuführen. Die Herstellung der Ausgleichsfläche auf sonstigen Flächen übernimmt die Stadt und zwar anstelle und auf Kosten der Vorhabenträger oder Eigentümer der Grundstücke.

Kostenerstattungspflichtig ist der Vorhabenträger oder Eigentümer, dessen bebaubares Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes liegt, der eine Ausgleichsmaßnahme festgesetzt und dem Grundstück zuordnet hat.

Der erhobene Kostenerstattungsbetrag deckt die Gesamtkosten für die Herstellung der Ausgleichsfläche.

GEBÜHREN


  • für den Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen ist eine pauschale Angabe nicht möglich, da es sich um eine auf das jeweilige Grundstück bezogene Berechnung handelt.
  • 20,00 Euro für die Anliegerbescheinigung


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UNTERLAGEN


  • Für den Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen: Keine
  • Für die Anliegerbescheinigung: Die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks, Straße, Hausnummer, oder Gemarkung, Flur, Flurstück


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RECHTLICHE GRUNDLAGE
§§ 135 a -135 c Baugesetzbuch, Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a- 135 c BauGB

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Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
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die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

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