Kin­des­un­ter­halt

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil.

Im Unterhaltsrecht sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Die Unterhaltshöhe orientiert sich am Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen und den durch Gesetz bestimmten Unterhaltsbeiträgen, siehe auch „Düsseldorfer Tabelle“.

Eltern können das Angebot des Jugendamtes in Form von Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern.

Telefonische Terminabsprache ist erforderlich.

GEBÜHREN
kostenlos

UNTERLAGEN
wenn schon vorhanden: Unterhaltstitel, Scheidungsurteil
 

BEARBEITUNGSZEIT
keine

Fach­dienst Ju­gend­amt - Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­be­treu­ung, Kind­schafts­recht und wirt­schaft­li­che Ju­gend­hil­fe

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 8:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Zuständigkeit
A - G
NAME
Frau Heike Zeier
ETAGE / ZIMMER
2. OG, Zi. 2.34
TELEFON
+49 5222 952-469
FAX
+49 5222 952-88469
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h.zeier@bad-salzuflen.de
SPRECHZEIT
nach Vereinbarung

Zuständigkeit
H - M
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Frau Eva Wöltge
ETAGE / ZIMMER
2. OG, Zi. 2.34
TELEFON
+49 5222 952-687
FAX
+49 5222 952-88687
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e.woeltge@bad-salzuflen.de

Zuständigkeit
N - Z
NAME
Frau Elke Sauer
ETAGE / ZIMMER
4. OG, Zi. 2.34
TELEFON
+49 5222 952-428
FAX
+49 5222 952-88428
EMAIL
e.sauer@bad-salzuflen.de
SPRECHZEIT
nach Vereinbarung

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.