Hausnummerierung
Rudolph-Brandes-Allee 14, 32105 Bad Salzuflen- Vergabe einer zusätzlichen Nummerierung oder Veränderung
- Bescheinigung über eine aktuelle Hausnummerierung
Hausnummern sind Bestandteil einer Lagebezeichnung bzw. Adresse. Nur so ist es möglich, einzelne Gebäude zu identifizieren und aufzufinden. Eine klar erkennbare Gliederung des Stadtgebietes anhand von Straßennamen und Hausnummern dient dem Interesse der Allgemeinheit und hat Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Die Zuteilung einer Hausnummer für ein neues Gebäude erfolgt im Anschluss an das Baugenehmigungsverfahren und wird der Bauherrin / dem Bauherrn nach erteilter Baugenehmigung in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
Bei sonstigen Gebäudeveränderungen, bei denen auch die Änderung der Hausnummer erforderlich wird, wie zum Beispiel bei geänderter Erschließung infolge der Verlegung des Hauseingangs zu einer anderen Straße oder die Schaffung zusätzlicher Hauseingänge zu separaten Wohneinheiten, ist die erforderliche Hausnummer beim Fachbereich Stadtplanung und Umwelt formlos zu beantragen.
Hauseigentümer*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass die für Ihr Gebäude zugeteilte Hausnummer dauerhaft und von der Straße aus gut lesbar angebracht ist.
RECHTLICHE GRUNDLAGE
§126 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB)