Grundsicherung
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenVoraussetzungen sind:
- Der gewöhnliche Aufenthalt liegt in der Bundesrepublik Deutschland,
- die Regelaltersgrenze ist erreicht (Eintritt in die Regelaltersrente)
oder
- das 18. Lebensjahr ist vollendet und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Sollten für Sie vorrangige Ansprüche (z. B. Leistungen nach dem SGB II, auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, müssen Sie diese zunächst ausschöpfen, da die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist.
Neben den Einkommensverhältnissen spielen auch die Vermögensverhältnisse eine wichtige Rolle; so dürfen bei dem Bezug von Leistungen der Grundsicherung bestimmte Vermögensfreigrenzen nicht überschritten werden; beispielsweise beträgt die Vermögensfreigrenze für eine alleinstehende Person 5.000 Euro.
Die Grundsicherung umfasst:
- den maßgebenden Regelsatz
- die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- eventuell bestehende Mehrbedarfe (z. B. bei Schwangerschaft und für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen oder für allein erziehende Personen)
- Leistungen für folgende einmalige Bedarfe:
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
(jedoch nur, wenn Sie grundsätzlich einen Anspruch nach dem SGB XII haben!)
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob für Sie ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.
Sollte ein Leistungsanspruch gegeben sein, so bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.
GEBÜHREN
keine
UNTERLAGEN
Grundsicherungsantrag (Die Leistung ist antragsabhängig. Ein Anspruch auf Leistungen besteht frühestens ab dem ersten des Monats, in dem der schriftliche Antrag eingegangen ist. Dieser kann zunächst formlos gestellt werden)
Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen im allgemeinen folgende weitere Unterlagen:
- Personalausweis / Pass / Ausweisersatz / ggf. Familienstammbuch
- Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete sowie Nebenkosten und Heizkosten bzw. Nachweis der Kosten bei selbst genutztem Wohneigentum, Nachweise über private Versicherungen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Vermögensnachweis (z.B. Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum durch Kaufvertrag oder Grundbuch, Bargeld, Wertpapiere, Kontoguthaben aller eigenen Konten, Versicherungsrückkaufwerte)
- Einkommensnachweise (z.B. Lohn/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhalt, Pensionen, Wohngeld, Erwerbseinkommen, Einkünfte aus Wohnrechten, Zinsen, sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen, Miet- und Pachteinnahmen)
Leben weitere Personen im Haushalt, muss auch deren Einkommen nachgewiesen werden!
Speziell werden im Einzelfall benötigt:
- ärztliche Nachweise über Krankheiten und Behinderungen
- Nachweise über Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekasse
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbei-tern/innen der Sozialverwaltung abklären.
BEARBEITUNGSZEIT
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als des Antragstellers / der Antragstellerin.
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Sozialgesetzbuch XII