Grundbesitzabgaben
Benzstraße 10, 32108 Bad SalzuflenZum Thema Grundbesitzabgaben stehen Detailinformationen unter folgenden Suchwörtern bereit:
- Grundsteuer
- Müllabfuhrgebühren
- Niederschlagswassergebühr
- Schmutzwassergebühr
- Straßenreinigungsgebühr
Ein Eigentümerwechsel sollte unverzüglich der Stadtverwaltung gemeldet werden, damit diese auf den neuen Eigentümer umschreiben kann.
Die Grundsteuer ist immer für das ganze Jahr von dem Eigentümer zu zahlen, dem das Grundstück am 01.01. des Jahres gehört. Eine automatische Umschreibung bei Eigentümerwechsel erfolgt erst zum 01.01. des Folgejahres. Die übrigen Gebühren (Müllabfuhr, Niederschlags- und Schmutzwasser, Straßenreinigung) sind vom 01. des auf den Eigentumsübergang folgenden Monats vom neuen Eigentümer zu zahlen.
Bei Einverständnis beider Vertragspartner kann die Umschreibung der Grundsteuer wie bei den Gebühren jedoch auch schon zum 01. des Folgemonats erfolgen.
Unter "Links" steht das entsprechende Formular zur Verfügung.
GEBÜHREN
Je nach Steuer- und Gebührenart unterschiedlich. Einzelinformationen hierzu unter den Suchwörtern.
UNTERLAGEN
keine