Ge­wer­be­steu­er

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Die Gewerbesteuer-Festsetzung (-Berechnung) erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Stadt Bad Salzuflen geltenden Hebesatzes (445 v.H.).

Der Steuermessbetrag oder Anteil am Steuermessbetrag (Zerlegungsanteil) wird durch die Finanzämter in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.

Der Rat der Stadt Bad Salzuflen beschließt, mit welchem Hebesatz des vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrages oder Zerlegungsanteils, die Gewerbesteuer erhoben wird.

Gewerbesteuerfreibeträge setzt das Finanzamt fest.

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. fällig.

GEBÜHREN
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Bad Salzuflen beträgt 445 Prozent.

UNTERLAGEN
keine

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Steuer- und Gebührensätze
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SEPA-Mandat
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Fach­dienst Steu­ern und Be­tei­li­gun­gen

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

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Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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