Gewerbesteuer
Details
Die Gewerbesteuer-Festsetzung (-Berechnung) erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Stadt Bad Salzuflen geltenden Hebesatzes (496 v.H.).
Der Steuermessbetrag oder Anteil am Steuermessbetrag (Zerlegungsanteil) wird durch die Finanzämter in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.
Der Rat der Stadt Bad Salzuflen beschließt, mit welchem Hebesatz des vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrages oder Zerlegungsanteils, die Gewerbesteuer erhoben wird.
Gewerbesteuerfreibeträge setzt das Finanzamt fest.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. fällig.
Begriffe im Kontext
Hebesatz