Gewerbe ummelden
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenDie Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb von Bad Salzuflen, die Veränderung des Angebotes (der Ware/n oder Tätigkeit), die Namensänderung z.B. durch Eheschließung/Scheidung sowie Änderungen des Firmennamens ist der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbemeldung kann schriftlich per Fax, Post oder Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).
Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- das staatliche Amt für Arbeitsschutz.
GEBÜHREN
- Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 Euro
- Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro
- Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro
- Ausstellung einer Zweitschrift: 15 Euro
ZAHLUNGSART
- schriftlich per Fax oder Post: Bestätigung der Gewerbemeldung wird postalisch mit einem Gebührenbescheid zugesandt
- Online über das Wirtschafts.Service.Portal.NRW: elektronische Bezahlfunktion (ePayBL) über das Portal
UNTERLAGEN
Grundsätzlich notwendig sind:
- ausgefüllter Vordruck zur Gewerbe-Ummeldung,
Hinweis: Die Gewerbe-Ummeldung können Sie am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.
bei schriftlicher Gewerbe-Anmeldung per Fax oder Post:
- die geforderten Unterlagen in Kopie
bei Gewerbe-Anmeldung online über das Wirtschaftsservice-Portal.NRW:
- Unterlagen als gescannte PDF-Dokumente über das Portal.
Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:
- gültiger Personalausweis oder Nationalpass mit aktueller Meldebescheinigung
Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:
- die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (Erwerbstätigkeit muss gestattet sein)
Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften oder Vereinen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis(e) oder Nationalpass mit aktueller Meldebescheinigung
- unbeglaubigter Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes, bei einer GmbH & Co. KG zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH
Bei Firmen in Gründung:
- ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertrag sowie Nachweis der Übermittlung und Anmeldung der Firma beim Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister
Bei ausländischen juristischen Personen:
- Angaben der geschäftsführenden Person(en), ausgewiesen durch Personalausweis(e) oder Nationalpass mit aktueller Meldebescheinigung
- Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates sowie eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache (z.B. durch eine Apostille, eine international anerkannte Beglaubigungsform)
Bei Handwerksbetrieben:
Handwerkskarte oder Nachweis über die Eintragung im
- Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke („Handwerksrolle“): Anlage A der Handwerksordnung (HwO)
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke: Anlage B1 der HwO
- Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe: Anlage B2 der HwO
durch die Handwerkskammer.
Die Eintragung in der Handwerksrolle können Sie elektronisch über das Wirtschafts.Service.Portal.NRW beantragen: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Kopie der Erlaubnis (z. B. für Gaststätten mit Alkoholausschank, für Versteigerer, für Pfandleiher, für die Schaustellung von Personen, für den Betrieb von Spielhallen in Bad Salzuflen - Erlaubnis durch das Ordnungsamt der Stadt Bad Salzuflen | Bewachungsgewerbe, Makler durch den Kreis Lippe - Fachgebiet Ordnung)
- Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes (z. B. für gewerblichen Güterkraftverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen)
- Erlaubnis des Gesundheitsamtes (z. B. für Apotheken, Privatkrankenanstalten)
- Erlaubnisse durch weitere Behörden/Institutionen (z.B. Bezirksregierung, Industrie- und Handelskammer)
Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe:
bei Anmeldung der Tätigkeiten An- und Verkauf von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen,
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste, Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
ist ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde vorzulegen.
BESONDERHEITEN
Gewerbeummeldung und baurechtliche Zulässigkeit der Betriebsstätte
Vor Aufgabe einer Gewerbeummeldung (Erweiterung der Tätigkeit und/oder Verlegung der Betriebsstätte innerhalb der Stadt Bad Salzuflen) sind Sie verpflichtet, auch die baurechtliche Zulässigkeit nach dem Bauordnungs- sowie dem Planungsrecht zu prüfen. Das Planungsrecht regelt, auf welchen Grundstücken gewerbliche Nutzungen erlaubt sind. Im Bauordnungsrecht sind unter anderem der Brandschutz und die Eignung von Räumen als Arbeits- und Aufenthaltsraum geregelt. Für Beratungen sowie weiteren Informationen zu diesen rechtlichen Bestimmungen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Bauordnungsbehörde der Stadt Bad Salzuflen als Ansprechpartner zur Verfügung.
BEARBEITUNGSZEIT
innerhalb von 3 Tagen bei ordnungsgemäßer und vollständiger Aufgabe einer Gewerbemeldung
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Gewerbeordnung