Gewerbe ummelden

Details

Die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb von Bad Salzuflen, die Veränderung des Angebotes (der Ware/n oder Tätigkeiten), die Namensänderung z.B. durch Eheschließung/Scheidung sowie Änderungen des Firmennamens ist der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.

Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben.

Die Gewerbemeldung kann schriftlich per Fax, Post, E-Mail oder Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen.

Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an

- das zuständige Finanzamt

- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer

- die jeweilige Berufsgenossenschaft

- das staatliche Amt für Arbeitsschutz.

Hinweise

Gewerbeummeldung und baurechtliche Zulässigkeit der Betriebsstätte

Vor Aufgabe einer Gewerbeummeldung (Erweiterung der Tätigkeit und/oder Verlegung der Betriebsstätte innerhalb der Stadt Bad Salzuflen) sind Sie verpflichtet, auch die baurechtliche Zulässigkeit nach dem Bauordnungs- sowie dem Planungsrecht zu prüfen. Das Planungsrecht regelt, auf welchen Grundstücken gewerbliche Nutzungen erlaubt sind. Im Bauordnungsrecht sind unter anderem der Brandschutz und die Eignung von Räumen als Arbeits- und Aufenthaltsraum geregelt. Für Beratungen sowie weiteren Informationen zu diesen rechtlichen Bestimmungen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Bauordnungsbehörde der Stadt Bad Salzuflen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Begriffe im Kontext

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